NachhaltigkeitsberichtWas Unternehmen zu CSRD und Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen müssen
Worum geht es bei CSRD?
Im Januar 2023 ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in Kraft getreten: die Corporate Sustainability Reporting Directive.
Aufgrund dieser Richtlinie sollen bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet sein, ihre Aktivitäten in puncto Nachhaltigkeit zu dokumentieren und offenzulegen.
Ziel der CSRD ist es, für die Unternehmen die Rechenschaftspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Aktivitäten zu erhöhen. Zudem werden damit verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene eingeführt.
Was ändert sich durch die Einführung der CSRD?
Durch die EU-weit geltende CSRD wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wesentlich erweitert und vereinheitlicht:
- Durch die Einführung von Kennziffern soll die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen verbessert werden.
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig – neben dem Finanzbericht – Teil des Lageberichts sein. Damit soll der Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen leichter sein.
Was muss im Nachhaltigkeitsbericht stehen?
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll dazu führen, dass die Stakeholder, also zum Beispiel Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten oder Aktionäre, den Beitrag des Unternehmens zum Thema Nachhaltigkeit besser nachvollziehen können.
Es geht dabei insbesondere um Maßnahmen des Unternehmens zum Umweltschutz, um eine nachhaltige Wertschöpfungskette, um die Verantwortung für die sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie um die Einhaltung von Menschenrechten.
Unternehmen müssen im Nachhaltigkeitsbericht zum Beispiel offenlegen,
- welche Maßnahmen das Unternehmen ergreift, um die Umwelt zu schonen,
- auf welche Art und Weise gewährleistet wird, dass Sozial- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden,
- welche Auswirkungen das Geschäftsmodell des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte hat,
- welche Nachhaltigkeitsziele das Unternehmen verfolgt,
- welche Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen umgesetzt wird sowie
- die wichtigsten Risiken, denen das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt ist.
Was ist eine Wesentlichkeitsanalyse?
Die sogenannte Wesentlichkeitsanalyse bezeichnet einen Prozess, mit dem Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsthemen gemäß den ESG-Kriterien identifizieren und bewerten. Sie ist ein zentraler Bestandteil der CSRD und dient als Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens.
Mithilfe der Wesentlichkeitsanalyse können Arbeitgeber feststellen, welche Nachhaltigkeitsthemen die größte Bedeutung für ihr Unternehmen haben.
Die Wesentlichkeitsanalyse soll den Unternehmen insbesondere ermöglichen,
- die ESG mit den größten Auswirkungen für das Unternehmen zu ermitteln
- strategische Schwerpunkte in puncto Nachhaltigkeit zu setzen
- Ressourcen effizienter einzusetzen
Doppelte Wesentlichkeit beachten
Die CSRD beinhaltet die sogenannte doppelte Wesentlichkeit. Demnach müssen Unternehmen einerseits darüber berichten, welche Auswirkungen das eigene Geschäftsmodell auf Mensch und Umwelt hat. Andererseits muss umgekehrt auch dargelegt werden, welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen haben.
Was bedeutet ESG?
Grundlage für die Analyse sind die Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung; im Englischen Environmental, Social and Governance (ESG). Die damit verknüpften ESG-Kriterien sind insbesondere:
Environmental:
- Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien und Klimaschutz
- Nutzung von Wasser- und Meeres- und andere Ressourcen
- Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft
- Umweltverschmutzung
- Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Social:
- Arbeitsbedingungen für die eigene Belegschaft und für Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
- Vielfalt
- Gleichbehandlung
- Inklusion
- Datenschutz
- betroffene Communitys
- Verbraucher und Endnutzer
Governance:
- Geschäftspraktiken
- Steuerstrategie
- Vorstandsvergütung
- Spenden und Lobbyarbeit
- Korruption
- Whistleblowing
- Risikomanagement
- interne Kontrolle
Betroffene Unternehmen und Zeitplan für die Berichtspflicht
Durch Widerstand und Druck aus den Mitgliedstaaten wurde in den EU-Institutionen Anfang 2025 eine sogenannte „Omnibus-Initiative“ gestartet, durch die besonders kritische und belastende Bürokratievorhaben gestoppt und entschärft werden sollen. Bezogen auf die CSRD liegen mit den Richtlinien (EU) 2025/794 sowie (EU) 2026/470 erste rechtsverbindliche Ergebnisse vor.
Betroffen von der CSRD sind nun nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro. Der Start der Berichtspflicht wurde auf das Jahr 2027 verschoben.
Von der EU ist noch eine Vereinfachung der vorgeschriebenen Berichtsinhalte geplant. Diese soll durch eine Verordnung im Laufe des Jahres 2026 rechtskräftig werden. Bis zum Jahr 2031 sollen die EU-Vorgaben zur CSRD überprüft werden
Was sind die ESRS?
Zusätzlich zur CSRD sollen die berichtspflichtigen Unternehmen künftig auch die European Sustainability Reporting Standards (kurz: ESRS) beachten. Ziel dieser Standards ist es, eine einheitliche Berichterstattung zu gewährleisten und damit die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen innerhalb der EU zu erhöhen.
Demnach soll der Nachhaltigkeitsbericht folgende Themen behandeln:
Querschnittsstandards (Cross-Cutting-Standards)
- ESRS 1 Allgemeine Anforderungen (General Principles)
- ESRS 2 Allgemeine Angaben (General Disclosures)
Umwelt (Environment)
- ESRS E1 Klimawandel (Climate Change)
- ESRS E2 Umweltverschmutzung (Pollution)
- ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Water and Marine Resources)
- ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and Ecosystems)
- ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Resource Use and Circular Economy)
Soziales (Social)
- ESRS S1 Eigene Belegschaft (Own Workforce)
- ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Workers in the Value Chain)
- ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Affected Communities)
- ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Consumers and End-Users)
Unternehmensführung (Governance)
- ESRS G1 Unternehmenspolitik (Business Conduct)
Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten
Die Umsetzung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert eine gewisse Vorlaufzeit. Deshalb sollten Unternehmen sich rechtzeitig, bevor sie berichtspflichtig werden, mit den Anforderungen durch CSRD und ESRS beschäftigen, damit sie die entsprechenden Prozesse in Gang setzen können.
Schritt 1: Wesentlichkeitsanalyse durchführen
Zentraler Bestandteil zur Vorbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die sogenannte Wesentlichkeitsanalyse. Dabei wird ermittelt, welche Nachhaltigkeitsthemen die größte Relevanz für das Unternehmen haben. Darauf aufbauend können strategische Schwerpunkte in puncto Nachhaltigkeit gesetzt werden.
Schritt 2: Nachhaltigkeitsstrategie festlegen
Unternehmen sollten eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen und konkrete Nachhaltigkeitsziele formulieren:
- Was soll konkret erreicht werden?
Beispiele: Reduktion von Emissionen, Klimaneutralität, Verbesserung der Arbeitssicherheit, Senkung der Fluktuationsrate - Bis wann sollen die Ziele erreicht werden? Konkrete Termine/Jahre festlegen
- Kriterien festlegen, wie die Zielerreichung gemessen wird
Schritt 3: Nachhaltigkeitsmanagement einführen
Benennen Sie Verantwortlichkeiten für:
- die Erhebung von Daten, die für Nachhaltigkeitsaspekte relevant sind,
- die interne Kontrolle, ob die Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt und die Nachhaltigkeitsziele erreicht werden und
- die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.
Schritt 4: Berichtsinhalte festlegen
- Was ist das Geschäftsmodell?
- Welche Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsziele verfolgt das Unternehmen?
- Wie wird die Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt?
- Welche Auswirkungen hat das Geschäftsmodell auf Nachhaltigkeitsaspekte?
- Welche Auswirkungen haben Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen?
- Welchen Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ist das Unternehmen ausgesetzt?
- Welche Maßnahmen ergreift das Unternehmen, um diese Risiken zu minimieren bzw. zu beseitigen?
- Wie widerstandsfähig ist das Unternehmen gegenüber den Nachhaltigkeitsrisiken?
- Welche konkreten Maßnahmen führt das Unternehmen durch, in Bezug auf den Schutz der Umwelt, eine nachhaltige Wertschöpfungs- und Lieferkette und soziale Belange der Mitarbeitenden?
- Gibt es im Unternehmen Anreizsysteme im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten?



