NachhaltigkeitsberichtWas Unternehmen zu CSRD und Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen müssen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ist eine EU-Richtlinie, die bestimmte Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Worum geht es in einem Nachhaltigkeitsbericht? Was muss er beinhalten? Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Worum geht es bei CSRD?

Im Januar 2023 ist eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in Kraft getreten: die Corporate Sustainability Reporting Directive.

Aufgrund dieser Richtlinie werden künftig zahlreiche Unternehmen dazu verpflichtet sein, ihre Aktivitäten in puncto Nachhaltigkeit zu dokumentieren und offenzulegen.

Ziel der CSRD ist es, für die Unternehmen die Rechenschaftspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Aktivitäten zu erhöhen. Zudem werden damit verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene eingeführt.

Was ändert sich durch die Einführung der CSRD?

Durch die EU-weit geltende CSRD wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wesentlich erweitert und vereinheitlicht:

  • Durch die Einführung von Kennziffern soll die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen verbessert werden.
  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig – neben dem Finanzbericht – Teil des Lageberichts sein. Damit soll der Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen leichter sein.

Die CSRD sieht außerdem eine externe Prüfpflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.

Was muss im Nachhaltigkeitsbericht stehen?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll dazu führen, dass die Stakeholder, also zum Beispiel Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten oder Aktionäre, den Beitrag des Unternehmens zum Thema Nachhaltigkeit besser nachvollziehen können.

Es geht dabei insbesondere um Maßnahmen des Unternehmens zum Umweltschutz, um eine nachhaltige Wertschöpfungskette sowie um die Verantwortung für die sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie um die Einhaltung von Menschenrechten.

Unternehmen müssen im Nachhaltigkeitsbericht zum Beispiel offenlegen,

  • welche Maßnahmen das Unternehmen ergreift, um die Umwelt zu schonen,
  • auf welche Art und Weise gewährleistet wird, dass Sozial- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden,
  • welche Auswirkungen das Geschäftsmodell des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte hat,
  • welche Nachhaltigkeitsziele das Unternehmen verfolgt,
  • welche Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen umgesetzt wird sowie
  • die wichtigsten Risiken, denen das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt ist.

Was ist eine Wesentlichkeitsanalyse?

Die sogenannte Wesentlichkeitsanalyse bezeichnet einen Prozess, mit dem Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsthemen gemäß den ESG-Kriterien identifizieren und bewerten. Sie ist ein zentraler Bestandteil der CSRD und dient als Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens.

Mithilfe der Wesentlichkeitsanalyse können Arbeitgeber feststellen, welche Nachhaltigkeitsthemen die größte Bedeutung für ihr Unternehmen haben.

Die Wesentlichkeitsanalyse soll den Unternehmen insbesondere ermöglichen,

  • die ESG mit den größten Auswirkungen für das Unternehmen zu ermitteln
  • strategische Schwerpunkte in puncto Nachhaltigkeit zu setzen
  • Ressourcen effizienter einzusetzen
Hinweis

Doppelte Wesentlichkeit beachten

Die CSRD beinhaltet die sogenannte doppelte Wesentlichkeit. Demnach müssen Unternehmen einerseits darüber berichten, welche Auswirkungen das eigene Geschäftsmodell auf Mensch und Umwelt hat. Andererseits muss umgekehrt auch dargelegt werden, welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen haben.

Was bedeutet ESG?

Grundlage für die Analyse sind die Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung; im Englischen Environmental, Social and Governance (ESG). Die damit verknüpften ESG-Kriterien sind insbesondere:

Environmental:

  • Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien und Klimaschutz
  • Nutzung von Wasser- und Meeres- und andere Ressourcen
  • Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft
  • Umweltverschmutzung
  • Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Social:

  • Arbeitsbedingungen für die eigene Belegschaft und für Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
  • Vielfalt
  • Gleichbehandlung
  • Inklusion
  • Datenschutz
  • betroffene Communitys
  • Verbraucher und Endnutzer

Governance:

  • Geschäftspraktiken
  • Steuerstrategie
  • Vorstandsvergütung
  • Spenden und Lobbyarbeit
  • Korruption
  • Whistleblowing
  • Risikomanagement
  • interne Kontrolle

Zeitplan für die CSRD-Berichtspflicht

Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgrund der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bereits seit einigen Jahren zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

Aufgrund der Einführung der CSRD wird in den nächsten Jahren eine Vielzahl weiterer Unternehmen in die Berichtspflicht einbezogen. Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten werden ab 2025 erstmals verpflichtet sein, über das Geschäftsjahr 2024 nach CSRD-Vorgaben zu berichten.

Ab 2026 müssen alle im bilanzrechtlichen Sinne großen Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen; erstmalig für das Geschäftsjahr 2025.

Ab 2027 müssen alle im bilanzrechtlichen Sinne kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind, sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen; erstmalig für das Geschäftsjahr 2026. Für diese Unternehmen besteht jedoch die Möglichkeit, von einem Aufschub der Berichtspflicht bis 2028 Gebrauch zu machen.

Unternehmen aus Drittstaaten mit einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU, die mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Größen- und Umsatzkriterien erfüllen, müssen ab dem Jahr 2029 Bericht erstatten. Und zwar erstmalig für das Geschäftsjahr 2028.

Hinweis

CSRD und Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen sind vom Anwendungsbereich der CSRD ausgenommen. Jedoch können auch kleine Firmen indirekt von der Einführung der CSRD betroffen sein – nämlich dann, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen bestimmte Daten liefern sollen, die für deren Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant sind.

Was sind die ESRS?

Zusätzlich zur CSRD müssen die berichtspflichtigen Unternehmen künftig auch die European Sustainability Reporting Standards (kurz: ESRS) beachten. Die ESRS werden für alle Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, verbindlich.

Ziel dieser Standards ist es, eine einheitliche Berichterstattung zu gewährleisten und damit die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen innerhalb der EU zu erhöhen. Demnach muss der Nachhaltigkeitsbericht folgende Themen behandeln:

Querschnittsstandards (Cross-Cutting-Standards)

  • ESRS 1 Allgemeine Anforderungen (General Principles)
  • ESRS 2 Allgemeine Angaben (General Disclosures)

Umwelt (Environment)

  • ESRS E1 Klimawandel (Climate Change)
  • ESRS E2 Umweltverschmutzung (Pollution)
  • ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Water and Marine Resources)
  • ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and Ecosystems)
  • ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Resource Use and Circular Economy)

Soziales (Social)

  • ESRS S1 Eigene Belegschaft (Own Workforce)
  • ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Workers in the Value Chain)
  • ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Affected Communities)
  • ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Consumers and End-Users)

Unternehmensführung (Governance)

  • ESRS G1 Unternehmenspolitik (Business Conduct)
Praxis

Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten

Die Umsetzung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert eine gewisse Vorlaufzeit. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig, bevor Sie berichtspflichtig werden, mit den Anforderungen durch CSRD und ESRS beschäftigen, damit Sie die entsprechenden Prozesse in Ihrem Unternehmen in Gang setzen können.

Schritt 1: Wesentlichkeitsanalyse durchführen

Zentraler Bestandteil zur Vorbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die sogenannte Wesentlichkeitsanalyse. Dabei wird ermittelt, welche Nachhaltigkeitsthemen die größte Relevanz für das Unternehmen haben. Darauf aufbauend können strategische Schwerpunkte in puncto Nachhaltigkeit gesetzt werden.

Schritt 2: Nachhaltigkeitsstrategie festlegen

Unternehmen sollten eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen und konkrete Nachhaltigkeitsziele formulieren:

  • Was soll konkret erreicht werden?
    Beispiele: Reduktion von Emissionen, Klimaneutralität, Verbesserung der Arbeitssicherheit, Senkung der Fluktuationsrate
  • Bis wann sollen die Ziele erreicht werden? Konkrete Termine/Jahre festlegen
  • Kriterien festlegen, wie die Zielerreichung gemessen wird

Schritt 3: Nachhaltigkeitsmanagement einführen

Benennen Sie Verantwortlichkeiten für:

  • die Erhebung von Daten, die für Nachhaltigkeitsaspekte relevant sind,
  • die interne Kontrolle, ob die Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt und die Nachhaltigkeitsziele erreicht werden und
  • die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.

Schritt 4: Berichtsinhalte festlegen

  • Was ist das Geschäftsmodell?
  • Welche Nachhaltigkeitsstrategie/ Nachhaltigkeitsziele verfolgt das Unternehmen?
  • Wie wird die Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt?
  • Welche Auswirkungen hat das Geschäftsmodell auf Nachhaltigkeitsaspekte?
  • Welche Auswirkungen haben Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen?
  • Welchen Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ist das Unternehmen ausgesetzt?
  • Welche Maßnahmen ergreift das Unternehmen, um diese Risiken zu minimieren bzw. zu beseitigen?
  • Wie widerstandsfähig ist das Unternehmen gegenüber den Nachhaltigkeitsrisiken?
  • Welche konkreten Maßnahmen führt das Unternehmen durch, in Bezug auf den Schutz der Umwelt, eine nachhaltige Wertschöpfungs- und Lieferkette und soziale Belange der Mitarbeitenden?
  • Gibt es im Unternehmen Anreizsysteme im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten?

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