Menschenrechtsbeauftragten benennen und schulen

Beschreibung

Gemäß Lieferkettengesetz § 4 Absatz 3 (LkSG) müssen Sie einen Menschenrechtsbeauftragten für Ihr Unternehmen benennen und einrichten, wenn Ihr Unternehmen unter diese entsprechende gesetzliche Regelung fällt. Sie müssen dafür sorgen, dass der Menschenrechtsbeauftragte die Aufgaben qualifiziert erfüllen kann, die er gemäß Gesetz erfüllen soll. Nutzen Sie diese Vorlage, um die Benennung, Einrichtung und Schulung Ihres Menschenrechtsbeauftragten vorzubereiten und alle damit verbundenen Aufgaben zu planen und umzusetzen.

Details

Umfang:3 Seiten
Dateiformat:Microsoft Word Datei
Anforderungen:Microsoft Word 2016
Artikel-Nummer:99.243.15
Menschenrechtsbeauftragten benennen und schulen
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