Inhalte für den Bericht nach § 21 EntgTranspG

Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen gemäß § 21 Entgelttransparenzgesetz einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen. Nutzen Sie diese Vorlage, um die notwendigen Inhalte zusammenzustellen und im Anschluss den Bericht zu schreiben.
Inhalte für den Bericht nach § 21 EntgTranspG
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