Lohn und GehaltWie Mitarbeiter gegen Lohndiskriminierung vorgehen können
- Gesetz schreibt Entgeltgleichheit vor
- Was bedeutet „gleiche oder gleichwertige" Tätigkeit?
- Welche Differenzierungskriterien beim Gehalt sind erlaubt?
- Gehälter vergleichen – aber wie?
- Auf welche Entgeltbestandteile bezieht sich Equal Pay?
- Wer trägt die Beweislast für eine Diskriminierung?
- Gleiche Bezahlung durchsetzen: Wie geht das?
- Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Absatz 2 AGG
Gesetz schreibt Entgeltgleichheit vor
In Arbeitsverhältnissen gilt das Gebot der Entgeltgleichheit – häufig auch als Equal Pay bezeichnet.
Das bedeutet: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, für gleiche oder gleichwertige Arbeit eine gleiche Vergütung zu zahlen. In § 7 Entgelttransparenzgesetz ist das Entgeltgleichheitsgebot hinsichtlich Frauen und Männern festgeschrieben:
„Bei Beschäftigungsverhältnissen darf für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts.“
Doch „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist längst nicht überall Realität. Entgegen klarer gesetzlicher Vorgaben kommt es in der Praxis weiterhin zu Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen beim Gehalt.
- Was können Beschäftigte bei einer vermuteten Benachteiligung tun?
- Wohin können sie sich wenden?
- Wie können sie ihre Rechte durchsetzen?


