Zahl der Beschäftigten im Unternehmen berechnen für die Einrichtung einer Meldestelle

Ob in Ihrem Unternehmen eine Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einrichten muss, hängt von der Zahl der in der Regel beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Außerdem ist die Art der Geschäftstätigkeit zu beachten. In dieser Vorlage sind die entsprechenden Regeln hinterlegt. Sie tragen die jeweilige Anzahl für die Art der Beschäftigung ein und erhalten als Ergebnis die Einordnung Ihres Betriebs.
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