Fachkräfte aus dem Ausland einstellenWelche Dokumente brauchen ausländische Fachkräfte?
- Unterscheidung zwischen EU/EFTA und Drittstaaten
- Arbeitsvertrag als Voraussetzung für Visum
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Wie funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
- Was Arbeitgeber prüfen müssen
- Blaue Karte EU
- Chancenkarte
- Mit Vorlage im Praxisteil
Unterscheidung zwischen EU/EFTA und Drittstaaten
Ob die ausländische Fachkraft, die Sie einstellen wollen, ein Visum benötigt, um nach Deutschland einreisen und hier arbeiten zu können, hängt von deren Herkunftsland ab. Unterschieden werden zwei Fälle:
Personen aus Staaten der EU oder der EFTA (Europäische Freihandelszone) dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Sie benötigen für die Arbeitsaufnahme in Deutschland auch keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Menschen aus Drittstaaten, also von außerhalb der EU und der EFTA, benötigen für die Einreise und die Arbeitsaufnahme in Deutschland grundsätzlich:
- ein Visum,
- eine Aufenthaltserlaubnis und
- eine Arbeitserlaubnis.
Arbeitsvertrag als Voraussetzung für Visum
Menschen aus Drittstaaten, die zum Arbeiten nach Deutschland einreisen wollen, müssen bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland ein Visum zur Einreise und Arbeitsaufnahme in Deutschland beantragen.
Voraussetzung für den Erhalt eines Visums ist die Vorlage eines unterschriebenen Arbeitsvertrags. Möglich ist dabei, den Arbeitsvertrag unter dem Vorbehalt zu unterschreiben, dass ein Visum ausgestellt wird. Arbeitgeber können in dem Arbeitsvertrag vermerken, dass dieser erst wirksam wird, sobald ein gültiges Visum erteilt wurde.