Fachkräfte aus dem Ausland einstellenVisumspflicht und Arbeitserlaubnis mit Sonderregelungen

Ausländische Fachkräfte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Eine zentrale Frage dabei: Braucht man in allen Fällen ein Visum? Dieser Beitrag erklärt, für welche Herkunftsländer eine Visumpflicht besteht und welche Regelungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gelten. Zudem gibt er einen Überblick über die verschiedenen Visa-Arten.

Brauchen Fachkräfte aus dem Ausland ein Visum?

Ob die ausländische Fachkraft, die Sie einstellen wollen, ein Visum braucht, um nach Deutschland einreisen und hier arbeiten zu können, hängt von deren Herkunftsland ab.

Personen aus Staaten der EU oder der EFTA (Europäische Freihandelszone) dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Sie benötigen für die Arbeitsaufnahme in Deutschland auch keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern

EFTA-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

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