ArbeitszeitWas ist ein Zeitwertkonto?

Ein Zeitwertkonto – auch Wertguthaben, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt – kann eine Freistellung von Beschäftigten für Weiterbildung, Vorruhestand oder andere Zwecke finanzieren. Was sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Zeitwertkonto wissen?

Was versteht man unter Zeitwertkonto oder Langzeitkonto?

Zeitwertkonten – auch Langzeitkonten genannt – ermöglichen längere Auszeiten vom Job, etwa für Familienaufgaben, Weiterbildungen oder den vorgezogenen Ruhestand. Mit einem Zeitwertkonto können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Lebensarbeitszeit flexibel gestalten. Unternehmen können mit Zeitwertkonten die Arbeitszufriedenheit ihrer Beschäftigten steigern. Sie werden damit attraktiver für qualifizierte Fach- und Führungskräfte.

Für welche Mitarbeiter eignet sich ein Zeitwertkonto?

Firmen können Langzeitkonten grundsätzlich mit allen unbefristet beschäftigten Mitarbeitenden vereinbaren, egal ob Berufsanfänger oder Stammkraft, Vollzeitkraft oder Teilzeitkraft.

Rechtlich bedenklich sind Zeitwertkonten jedoch für die Geschäftsleitung, wie etwa GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind Langzeitkonten mit deren Aufgabenbereich nicht vereinbar (BFH, Az. I R 26/15). Die Finanzrichter werten in solchen Fällen Einzahlungen auf Zeitwertkonten als verdeckte Gewinnausschüttung oder als lohnsteuerpflichtig. Für ihre Altersvorsorge sollten Führungskräfte mit Organstellung sicherheitshalber alternative Modelle in Betracht ziehen.

Stichwort

Zeitwertkonto

Ein Zeitwertkonto – auch Wertguthaben, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt – hält die Abweichung der geleisteten Arbeitszeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit fest. Das Zeitwertkonto dient dazu, Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt anzusparen für eine spätere bezahlte Freistellung von der Arbeit. Zwecke der Freistellung sind meist Vorruhestand, Elternzeit, Pflegezeit, Fort- und Weiterbildung und Sabbatical.

Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Zeitwertkonto?

Zeitwertkonten bieten Arbeitnehmern finanzielle Vorteile. Überstunden, Urlaubsgeld, Provisionen oder Boni werden ihnen nicht ausgezahlt, sondern als Gutschrift auf dem Langzeitkonto steuer- und sozialabgabenfrei angespart. Die Abgaben werden erst bei der Auszahlung in der Freistellungszeit fällig, wie etwa bei einem Sabbatical oder in der Zeit zwischen der Beendigung der Arbeitstätigkeit und dem Beginn der Rentenzahlungen. So wird das Entgelt über einen längeren Zeitraum gestreckt und der Lohnsteuersatz sinkt. Zudem fällt für Zinsen auf dem Langzeitkonto keine Abgeltungssteuer an. Erst in der Auszahlungsphase müssen Arbeitgeber Lohnsteuer abführen.

Was muss der Arbeitgeber beachten?

Für Zeitwertkonten gelten strenge Vorgaben. So müssen Zeitguthaben in Geldbeträge umgerechnet und Wertguthaben in Euro ausgewiesen werden. Firmen müssen garantieren, dass sie den Mitarbeitenden mindestens den angesparten Geldbetrag ausbezahlen. Grundlage ist stets eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei Bedarf beim Finanzamt vorgelegt werden kann.

Besondere Vorsicht ist bei Höhe und Gesamtumfang der Einzahlung geboten. Wertguthaben müssen in der Freistellungszeit vollständig aufgebraucht werden können. Darüber liegende Beträge sind bereits in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenpflichtig. Je nach Ausgestaltung sollten Firmen Zahlungen auf Zeitwertkonten jährlich überprüfen. Bei unangemessen hohen Wertguthaben drohen Nachzahlungen.

Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers?

Beim Wechsel des Arbeitgebers kann ein Mitarbeiter beim neuen Arbeitgeber eine Übernahme des bestehenden Langzeitkontos beantragen. Zwar muss der neue Arbeitgeber nicht zustimmen, doch sollten Firmen eine Übertragung nicht vorschnell ablehnen. Immerhin könnte man Wunschkandidaten mit einem kategorischen Nein abschrecken.

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