QualitätsmanagementQualitätsmängel im Reinigungsservice erkennen

Reinigungsbeschwerden sind ein Prozesssignal. Warum Qualitätsmängel entstehen, wie Sie die Ursache finden und was Sie tun sollten, bevor Sie den Dienstleister wechseln.

Am Montagmorgen steht eine Mitarbeiterin in der Tür des Office-Managements: In der Teeküche klebt seit Freitag etwas auf dem Boden. Zwei Wochen später meldet jemand aus dem zweiten Stock, die Papierhandtücher seien schon wieder leer.

Kurz darauf fällt in einer Besprechung der Satz, den alle kennen: „Die putzen einfach nicht mehr richtig.“

An diesem Punkt beginnt in vielen Unternehmen die Suche nach einem neuen Dienstleister. Das ist verständlich und meistens der teuerste mögliche Weg.

Denn Reinigungsbeschwerden entstehen selten dort, wo sie sichtbar werden. Sie sind fast immer das Signal eines Prozesses, der irgendwo davor nicht sauber geregelt ist.

Warum die Reinigungskraft fast nie die Ursache ist

Wenn ein Objekt monatelang gut lief und die Qualität dann nachlässt, hat sich in aller Regel nicht der Mensch verändert, sondern eine Rahmenbedingung:

  • Ein Bereich wird seit dem Umbau anders genutzt.
  • Die Belegung ist gestiegen.
  • Der Zugang zu einem Raum ist seit der neuen Schließanlage nicht mehr möglich.
  • Oder die Ansprechpartnerin auf einer der beiden Seiten hat gewechselt, und niemand hat die Absprachen übergeben.

Diese Veränderungen sind einzeln unauffällig. Zusammen führen sie dazu, dass die vereinbarte Leistung und die tatsächliche Erwartung auseinanderlaufen. Beschwerden sind dann kein Qualitätsproblem, sondern ein Abbild dieser Lücke.

Deshalb lohnt es sich, zunächst eine einfache Frage zu stellen: Ist das, was beanstandet wird, überhaupt beauftragt?

Ursache 1: Das Leistungsverzeichnis sagt etwas anderes als die Erwartung

Der häufigste Fall ist zugleich der unspektakulärste. Reklamiert wird eine Leistung, die nie vereinbart war. Zum Beispiel:

  • Fensterinnenseiten
  • Kühlschränke
  • Aktenschränke
  • Heizkörpernischen
  • Innenseiten von Mikrowellen

Solche Positionen stehen in vielen Verträgen gar nicht oder nur mit großem Intervall. Wer das nicht nachliest, hält die Lücke für Nachlässigkeit.

Der Prüfschritt dauert fünf Minuten. Nehmen Sie die Beschwerde, nehmen Sie das Leistungsverzeichnis und suchen Sie die entsprechende Position. Kommt sie dort nicht vor, ist die Sache keine Reklamation, sondern eine Vertragsänderung.

Das ist eine gute Nachricht, denn sie lässt sich mit einem Nachtrag lösen statt mit einem Anbieterwechsel.

Ist die Leistung im Leistungsverzeichnis vereinbart? Wenn nein, dann Vertragsanpassung. Wenn ja, ist sie im Intervall fällig gewesen? Wenn nein, dann Erwartung klären. Wenn ja, dann echte Reklamation und Meldung an den Dienstleister.
© Ewgeni Jussufov, G+C Facility GmbH – www.business-wissen.de
Entscheidungsbaum: Beschwerde eingegangen – was jetzt?

Ursache 2: Es gibt keinen definierten Meldeweg

In vielen Unternehmen erreicht eine Beschwerde den Dienstleister nie. Sie wird der Kollegin erzählt, im Flur erwähnt, in einer Teamsitzung genannt.

Der Reinigungsbetrieb erfährt davon erst, wenn sich fünf Punkte angesammelt haben und der Ton entsprechend ist.

Aus Sicht des Dienstleisters entsteht dadurch ein verzerrtes Bild. Er hört wochenlang nichts, geht von Zufriedenheit aus und wird dann mit einer Liste konfrontiert, die er nicht mehr rekonstruieren kann.

Wer nicht weiß, dass an einem bestimmten Freitag etwas liegen geblieben ist, kann auch nicht klären, woran es lag. Wirksam ist ein einziger, klar vorgegebener Beschwerdeweg:

  • eine Adresse, eine Rufnummer oder ein Ticketkanal, an den alle Meldungen gehen,
  • mit Datum, Ort und einer kurzen Beschreibung und
  • möglichst ein Foto, denn das ersetzt drei Absätze Text.

Wichtig ist weniger das Werkzeug als die Regel, dass alles über denselben Kanal läuft.

Ursache 3: Niemand schaut hin, bis es eskaliert

Reinigungsqualität ist eine der wenigen Leistungen, die täglich erbracht und praktisch nie kontrolliert wird. Solange nichts auffällt, gilt sie als in Ordnung. Genau deshalb fällt eine schleichende Verschlechterung erst dann auf, wenn sie deutlich ist.

Eine gemeinsame Begehung von zehn Minuten im Monat verhindert das zuverlässiger als jede Vertragsklausel. Beide Seiten gehen dieselbe Runde, schauen auf dieselben Stellen und halten fest, was gut läuft und was nicht.

Das klingt banal, verändert aber die Beziehung grundlegend: Aus einer Beschwerdesituation wird ein regelmäßiger Abgleich.

Nützlich ist dabei, immer dieselben Kontrollpunkte zu verwenden. Qualität zeigt sich nicht in der Raummitte, sondern an den Rändern:

  • Sockelleisten
  • Ecken
  • Türrahmen
  • Fugen
  • Griffbereiche

Wer diese Punkte einmal festlegt, macht Qualität vergleichbar statt zur Geschmacksfrage.

Sockelleisten und Fußbodenränder, Ecken hinter Türen, Türgriffe und Lichtschalter, Fugen in Sanitärbereichen, Unterkanten von Waschbecken, Ablagen über Augenhöhe, Übergänge zwischen Belägen.
© Ewgeni Jussufov, G+C Facility GmbH – www.business-wissen.de
Übersicht: Sieben Stellen, an denen sich Reinigungsqualität wirklich zeigt

Der Wechsel ist der teuerste Reflex

Ein Dienstleisterwechsel wirkt entschlossen, löst aber das Problem in vielen Fällen nicht. Er kostet Ausschreibung, Auswahl, Vertragsarbeit, Schlüsselübergabe und Einweisung.

Danach folgt eine Einarbeitungsphase, in der die Qualität regelmäßig schlechter ist als vorher, weil der neue Betrieb das Objekt noch nicht kennt.

Wenn die eigentliche Ursache ein unklares Leistungsverzeichnis oder ein fehlender Meldeweg war, wandert sie beim Wechsel einfach mit. Nach einigen Monaten steht dasselbe Gespräch an, nur mit einem anderen Gegenüber.

Ein Wechsel ist dann berechtigt, wenn

  • Meldungen nachweislich nicht bearbeitet werden,
  • Zusagen wiederholt gebrochen sind oder
  • die Kalkulation erkennbar nicht zur vereinbarten Leistung passt.

Das lässt sich aber erst beurteilen, wenn die drei Ursachen davor ausgeschlossen wurden.

So gehen Sie systematisch bei einer Mängelanzeige vor

Prüfen Sie zuerst die Vereinbarung: Ist die beanstandete Leistung beauftragt, und in welchem Intervall? Melden Sie anschließend jede Beobachtung zeitnah und über einen einzigen Kanal, mit Datum, Ort und Foto.

Vereinbaren Sie eine feste monatliche Begehung mit denselben Kontrollpunkten.

Halten Sie die Ergebnisse kurz schriftlich fest, damit ein Verlauf erkennbar wird. Und ziehen Sie erst dann Konsequenzen, wenn sich über mehrere Monate nichts bewegt.

1. Leistungsverzeichnis prüfen, 2. einen einzigen Meldeweg festlegen, 3. monatliche Begehung vereinbaren, 4. Ergebnisse schriftlich festhalten, 5. Nutzungsänderungen im Reinigungsplan nachziehen.
© Ewgeni Jussufov, G+C Facility GmbH – www.business-wissen.de
Checkliste: Fünf Schritte, bevor Sie den Reinigungsdienstleister wechseln

Tipp: Rahmenbedingungen beachten

Fragen Sie bei einer Beschwerde nicht nur, was nicht sauber war, sondern auch, wann zuletzt gereinigt wurde. In vielen Objekten weicht die tatsächliche Nutzung inzwischen stark vom vereinbarten Intervall ab, etwa weil ein Besprechungsraum heute täglich statt zweimal wöchentlich belegt ist.

Dann liegt kein Qualitätsmangel vor, sondern ein veralteter Reinigungsplan. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob Sie nachverhandeln oder nachbessern lassen müssen.

Fazit

Beschwerden über die Reinigung sind unangenehm, aber sie sind eine nützliche Information. Sie zeigen zuverlässig, an welcher Stelle Vereinbarung, Kommunikation und Kontrolle nicht zusammenpassen.

Wer sie so behandelt, löst das Problem meist ohne Wechsel und mit deutlich weniger Aufwand.

Wer den Dienstleister wechselt, beginnt den ganzen Auswahlprozess von vorn und nimmt die Ursache für die Qualitätsmängel mit.

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