KündigungFreistellung und Entzug des Dienstwagens bei Kündigung
- Worum geht es beim Entzug des Dienstwagens bei Freistellung?
- Ist der Entzug des Dienstwagens bei Freistellung überhaupt möglich?
- Hintergrund: BAG-Entscheidung zur Freistellung von Mitarbeitenden
- Wenn die Freistellung wirksam ist
- Wie Sie als Arbeitgeber konkret vorgehen sollten
- Wann Arbeitgeber den Dienstwagen außerdem zurückfordern können
- 2 Vorlagen im Praxisteil
Worum geht es beim Entzug des Dienstwagens bei Freistellung?
Im Rahmen einer Kündigung vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig eine Freistellung von der Arbeit bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Nutzt der Mitarbeiter einen Dienstwagen, mit dem er auch private Fahrten tätigt, stellen sich folgende Fragen:
- Darf der Arbeitgeber nach einer Freistellung den Dienstwagen herausverlangen?
- Oder dürfen Mitarbeitende den Wagen auch während der Freistellungsphase weiter nutzen?
- Müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um den Dienstwagen vom Arbeitnehmer herausverlangen zu können?
- Kann der Mitarbeiter im Fall der Herausgabe eine Nutzungsausfallentschädigung vom Arbeitgeber fordern?


