Teilzeitarbeit nach TzBfGRechte und Pflichten für Arbeitnehmer bei Teilzeitarbeit nach dem TzBfG

  • Teilzeitwunsch ankündigen und erläutern
  • Was beim Antrag auf Teilzeitarbeit zu beachten ist
  • Was tun, wenn der Teilzeitantrag abgelehnt wird?
  • Dürfen Überstunden und Mehrarbeit bei Teilzeit angordnet werden?
  • Überstundenzuschläge für Teilzeitarbeit
  • Wenn in Teilzeit regelmäßig Überstunden geleistet werden
  • Brückenteilzeit und Rückkehr zur Vollzeitarbeit
  • Arbeit auf Abruf
  • Kann eine Ausbildung in Teilzeit absolviert werden?
  • Mit Vorlage im Praxisteil

Teilzeitwunsch ankündigen und erläutern

Wer als Arbeitnehmer seine Arbeitsstunden verringern möchte, muss seinen Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung, deren Umfang und Verteilung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit ankündigen (§ 8 Absatz 1 und 2 TzBfG).

Beim Antrag auf Teilzeitarbeit geben Sie den Umfang der gewünschten Arbeitszeit an sowie die gewünschte Lage der Arbeitszeit:

  • Der Arbeitnehmer muss klar sagen, wie viel er in Teilzeit arbeiten will; zum Beispiel die Anzahl der Stunden, die er pro Woche arbeiten will.
  • Oder er überlässt dies ausdrücklich seinem Arbeitgeber.
  • Der Arbeitnehmer kann mit seinem Antrag einen Vorschlag machen, an welchen Tagen er wie viele Stunden arbeiten will.
  • Macht er dazu keine Angaben, kann der Arbeitgeber darüber entscheiden.

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