ArbeitszeitArbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterscheiden

Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft gilt es, genau zu unterscheiden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Der Beitrag erläutert die Unterschiede und nennt Beispiele zum leichteren Verständnis.

Was bedeutet Arbeitsbereitschaft?

Bei der Arbeitsbereitschaft befinden sich Beschäftigte im Zustand „wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung“. Sie sind am Arbeitsplatz anwesend und jederzeit vollständig einsatzbereit.

Arbeitsbereitschaft gilt als Arbeitszeit und muss vollständig auf die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit angerechnet werden. Die Vergütung hängt auch vom Arbeitsvertrag sowie dem gültigen Tarifvertrag oder den Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ab.

Beispiel für Arbeitsbereitschaft

Die Mitarbeiterin in einem Wasserwerk muss sofort selbst tätig werden oder Kollegen informieren, wenn ein Signalton sie auf einen akuten Störfall hinweist. Sie darf den Arbeitsplatz nicht etwa verlassen, schlafen oder sich mit anderen Tätigkeiten übermäßig ablenken, nur weil bereits längere Zeit keine Aufgaben zu erledigen waren.

Was beinhaltet der Bereitschaftsdienst?

Arbeiten Mitarbeitende im Bereitschaftsdienst, befinden sie sich in der Regel direkt im Unternehmen oder in unmittelbarer Nähe. Bei Bedarf sollen sie sofort oder sehr zeitnah die Arbeit aufnehmen können.

Bereitschaftsdienst gilt vollumfänglich als Arbeitszeit und muss daher bei der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit voll berücksichtigt werden. Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes richtet sich nach dem Arbeitsvertrag und dem gültigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder nach der Dienstvereinbarung.

Beispiel für Bereitschaftsdienst

Ein klassisches Beispiel ist die Feuerwehrangestellte. Sie verbringt die Nacht direkt auf der Feuerwache und darf während des Bereitschaftsdienstes auch dort schlafen. Wird sie zu einem Einsatz gerufen, muss sie sofort die Arbeitskleidung anziehen und sich mit ihrem Team direkt auf den Weg zum Einsatzort machen.

Was bedeutet Rufbereitschaft?

Wenn die Beschäftigten den Aufenthaltsort frei bestimmen dürfen und sich für den Arbeitseinsatz lediglich bereithalten müssen, spricht man von Rufbereitschaft. Meistens erwartet der Arbeitgeber, dass Beschäftigte während der Rufbereitschaft trotzdem in angemessener Zeit am Einsatzort erscheinen können – wenn nötig.

Die Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Durchgeführte Einsätze während der Rufbereitschaft gelten jedoch als Arbeitszeit. Sie werden auf die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Dies gilt auch für das Telefonieren von zu Hause aus sowie das Beantworten von E-Mails am Wochenende oder während des Urlaubs.

Beispiel für Rufbereitschaft

Eine Softwarefirma verkauft und betreut Programme, die beim Großkunden rund um die Uhr funktionieren müssen, etwa bei Banken. Der Mitarbeitende der Softwarefirma kann während der Rufbereitschaft von Kundinnen und Kunden angerufen werden, wenn akute Probleme auftreten. Während der Rufbereitschaft befindet er sich zu Hause, Laptop und Smartphone sind in Reichweite.

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