Arbeitszeit und Personaleinsatz planenWertguthaben auf einem Zeitwertkonto ansparen
Zweck eines Zeitwertkontos
Ein Zeitwertkonto dient dazu, ein Wertguthaben aufzubauen, das die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter später für eine Auszeit vom Job oder auch für einen vorzeitigen Renteneintritt nutzen kann. Die Beschäftigten können sich mit dem angesparten Guthaben zum Beispiel eine Weiterbildung oder ein Sabbatical finanzieren.
Ein Zeitwertkonto ist langfristig angelegt und bietet mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Lebensarbeitszeit.
Damit unterscheidet sich das Zeitwertkonto in seiner Ausrichtung vom Gleitzeitkonto, welches darauf abzielt, eine flexible Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen.
Teilweise werden statt „Zeitwertkonto“ auch die Begriffe „Langzeitkonto“, „Langzeitarbeitszeitkonto“ oder „Lebensarbeitszeitkonto“ verwendet. Inhaltlich meinen all diese Begriffe das Gleiche. Die gesetzliche Bezeichnung für Zeitwertkonto ist „Wertguthabenvereinbarung“.
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeitwertkonto?
Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber für sie ein Zeitwertkonto anlegt. Das Führen eines solchen Kontos erfolgt auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wie funktioniert das Zeitwertkonto?
Das Zeitwertkonto besteht aus einer Ansparphase und einer Entnahme- oder Freistellungsphase.
In der Ansparphase können Mitarbeitende Geld, zum Beispiel Sonderzahlungen, auf das Konto einzahlen und als Wertguthaben ansparen. Auch Arbeitszeit kann auf das Zeitwertkonto gebucht werden.
Auf das Zeitwertkonto können beispielsweise eingezahlt werden:
- Teile vom Grundgehalt
- Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
- Leistungsprämien
- übertarifliche Leistungen
- Überstunden
- nicht verbrauchte Urlaubstage
Zu beachten ist: Wenn Arbeitszeit auf das Zeitwertkonto gebucht wird, muss das dadurch entstehende Zeitguthaben in einen Euro-Betrag umgerechnet werden.
In der Entnahmephase – auch Freistellungsphase genannt – kann das angesparte Wertguthaben dann ausgegeben werden, zum Beispiel für:
- ein Sabbatical
- eine Weiterbildungsmaßnahme
- eine verlängerte Elternzeit
- eine berufliche Auszeit oder Reduzierung der Arbeitszeit zur Angehörigenpflege
- den vorzeitigen Renteneintritt
Wichtig: Während der Freistellungsphase sind die Beschäftigten von der Arbeitsleistung befreit. Das Arbeitsverhältnis besteht jedoch weiter.
Im Zusammenhang mit einer Wertguthabenvereinbarung besteht für den Arbeitgeber eine Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten. Die Mitarbeitenden müssen mindestens einmal pro Jahr über die Höhe des Wertguthabens in Textform informiert werden.
Die auf das Zeitwertkonto eingezahlten Beträge sind in der Ansparphase lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. In der Freistellungsphase – wenn das angesparte Guthaben verwendet wird – werden dann Steuern und Sozialabgaben fällig.
Pflicht zum Insolvenzschutz
Arbeitgeber sind gemäß § 7e SGB IV dazu verpflichtet, das Wertguthaben gegen eine mögliche Insolvenz des Unternehmens abzusichern. Um den Insolvenzschutz zu gewährleisten, ist das Wertguthaben unter Ausschluss der Rückführung von einem Dritten – zum Beispiel bei einem Treuhand- oder Versicherungsunternehmen – zu führen.
Diese Pflicht besteht nicht, wenn bereits zu Beginn der Ansparphase absehbar ist, dass
- nur eine kleine Summe angespart wird und das Wertguthaben einschließlich Sozialversicherungsbeitrag die monatliche Bezugsgröße nicht übersteigt und
- die Dauer der Freistellungsphase geringer ist als der Zeitraum, in dem Anspruch auf Insolvenzgeld besteht.
Übertragung des Wertguthabens bei Arbeitgeberwechsel
Grundsätzlich gilt: Wechselt der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin den Job, kann das angesparte Wertguthaben zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Voraussetzungen sind:
- Auch mit dem neuen Arbeitgeber muss eine Wertguthabenvereinbarung abgeschlossen werden und
- der neue Arbeitgeber muss in die Übertragung des Guthabens einwilligen.
Falls beim neuen Arbeitgeber keine Wertguthabenvereinbarung zustande kommt, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass das angesparte Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen wird. Vorausgesetzt ist dabei, dass
- das Arbeitsverhältnis, in dem Wertguthaben angespart wurde, beendet ist und
- das Guthaben eine bestimmte Mindesthöhe erreicht hat.
Fazit
Für Arbeitgeber sind Zeitwertkonten ein geeignetes Mittel zur Mitarbeiterbindung. Für die Beschäftigten wiederum wird durch das Führen eines Zeitwertkontos eine flexiblere Gestaltung der Lebensarbeitszeit ermöglicht, wobei sie in der Ansparphase finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen.
Unbedingt einzuhalten sind die recht detaillierten gesetzlichen Vorgaben in den §§ 7b bis 7f SGB IV. Wichtig ist, die notwendigen Rahmenbedingungen in einer Wertguthabenvereinbarung zu regeln. Außerdem müssen sich Arbeitgeber darauf einstellen, dass das Führen eines Zeitwertkontos einen gewissen Verwaltungsaufwand erfordert.
Was in der Wertguthabenvereinbarung geregelt werden muss
In § 7b SGB IV ist geregelt, dass der Aufbau des Wertguthabens aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt. Dies ist einzelvertraglich oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung möglich.
Die Vereinbarung sollte transparent und verständlich formuliert sein.
In der Wertguthabenvereinbarung sollten folgende Punkte geregelt werden:
- Teilnehmerkreis: Welche Beschäftigten sind an der Vereinbarung beteiligt?
- Entgeltbestandteile: Welche Gehaltsbestandteile (Teile des Grundgehalts, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien etc.) können als Guthaben angelegt werden?
- Zeitguthaben: Sollen auch Überstunden, Urlaubstage und Zeitguthaben aus Gleitzeitkonten als Wertguthaben angelegt werden können?
- Anlageform: Wo und mit welcher Verzinsung wird das Zeitwertkonto angelegt?
- Verwaltung des Zeitwertkontos: Wird das Wertguthaben intern im Unternehmen oder von einem externen Dienstleister verwaltet?
- Verwendungszwecke: Für welche Zwecke (zum Beispiel Sabbatical, vorzeitiger Ruhestand, Angehörigenpflege) soll das Wertguthaben verwendet werden können?
- Kündigung: Was soll mit dem Wertguthaben im Fall einer Kündigung oder eines Arbeitgeberwechsels passieren?
- Ankündigungsfristen: Welche Fristen gelten für die Ankündigung der Freistellung?
- Insolvenzsicherung: Wie ist das Wertguthaben gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers geschützt?
Diese Inhalte einer Wertguthabenvereinbarung sind in der folgenden Vorlage zusammengefasst. Halten Sie fest, was Sie in Ihrem Unternehmen zum Zeitwertguthaben geregelt und vereinbart haben.



