Beschwerdestelle

Beschreibung
Jedes Unternehmen (in Deutschland) muss eine Beschwerdestelle einrichten. Das schreibt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) vor. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich diskriminiert fühlen, können sich mit einer Beschwerde an diese Beschwerdestelle wenden.
Als Diskriminierung gelten Belästigungen oder Benachteiligungen aufgrund von:
- Rasse oder der ethnischer Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexuelle Identität
Die Beschwerdestelle ist verpflichtet, die Beschwerde zu prüfen und Maßnahmen einzuleiten, damit die Diskriminierung gestoppt wird und zukünftig unterbleibt.
In der Vorlage Aufgaben der Beschwerdestelle ist benannt, was dazu im Einzelnen unternommen werden muss. Geht eine Beschwerde einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters ein, muss diese aufgenommen, bearbeitet und dokumentiert werden. Nutzen Sie dafür das Formular für Beschwerden gemäß AGG aus diesem Dokumentenpaket.
Vorlagen
- Aufgaben der Beschwerdestelle
- Formular für Beschwerden gemäß AGG
Details
Umfang: | 10 Seiten E-Book, 1 Vorlage und 1 Formular |
Dateiformat: | ZIP-Datei |
Artikel-Nummer: | 99.256 |