ArbeitsrechtDürfen Überstunden abgebaut werden?

Hat jede und jeder das Recht auf einen Freizeitausgleich, wenn Überstunden geleistet wurden? Arbeitnehmern kommt bei diesem Thema zwar ein Mitspracherecht zu, doch dem sind Grenzen gesetzt. Außerdem kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist.

Haben Sie ein Recht auf Freizeitausgleich?

Überstunden durch Freizeit (auch „Abbummeln“ oder „Abfeiern“ genannt) auszugleichen, ist nur möglich, wenn das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Gibt es einen Tarifvertrag, gelten die dort verankerten Regeln. Es besteht kein generelles Recht auf einen Überstundenabbau.

Dürfen Überstunden immer abgefeiert werden?

Die geleisteten und angesammelten Überstunden dürfen Sie nur dann abbauen, wenn Ihr Arbeitgeber davon Kenntnis hat. Dieses Wissen erlangt er durch die Erfassung Ihrer Arbeitszeit – entweder elektronisch (zum Beispiel Stechkartensysteme) oder manuell (zum Beispiel Excel-Tabelle).

Wenn der Arbeitgeber die Überstunden ausdrücklich anordnet, weiß er natürlich auch davon. Damit ist die Grundlage geschaffen, um Überstunden später abfeiern zu können.

Gleiches gilt, wenn die Mehrarbeit erwartbar war und stillschweigend akzeptiert wird. Das trifft zu, wenn der Arbeitsaufwand offensichtlich nicht während der regulären Arbeitszeit zu schaffen ist. Beispiel: Sie müssen den Kassenabschluss regelmäßig nach offiziellem Ladenschluss erledigen.

Unterrichten Sie Ihren Arbeitgeber am besten rechtzeitig über die Anzahl der geleisteten Überstunden und Ihren Wunsch nach dem baldigen Überstundenabbau.

Kann sich der Arbeitnehmer während des Abbaus von Überstunden krankmelden?

Der Überstundenabbau ist rechtlich nicht gleich Urlaub. Daher gelten auch nicht die gleichen gesetzlichen Regelungen wie beim Urlaubsanspruch.

Wenn Sie während des Abfeierns von Überstunden krank werden, können Sie die Freizeit nicht an einem anderen Tag nachholen. Das Risiko liegt allein bei Ihnen.

Kann der Arbeitgeber die Ausbezahlung oder den Abbau vorschreiben?

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Überstunden immer a) ausbezahlt oder b) abgebaut werden müssen, gilt das verbindlich für beide Vertragsparteien.

Ihr Arbeitgeber kann sich nicht spontan anders entscheiden und Ihnen auf diese Weise zum Beispiel den Überstundenabbau generell verbieten oder statt Ausbezahlung einen Freizeitausgleich anordnen. Dasselbe gilt für den Arbeitnehmer.

Wann dürfen Überstunden abgebaut werden?

Wann Sie geleistete Überstunden abfeiern dürfen, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Allerdings sind Unternehmen dazu verpflichtet, sich mit Arbeitnehmern abzusprechen.

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