ArbeitszeitWann verfallen Überstunden?

Überstunden verfallen irgendwann. Deshalb gilt: Wer Überstunden leistet, sollte sich diese entweder rechtzeitig auszahlen lassen oder sie in Form eines Freizeitausgleichs abfeiern. Wie lange hat man Zeit, das zu tun? Und wann kann man die geleisteten Überstunden nicht mehr geltend machen, sodass die Zeit gewissermaßen „umsonst“ gearbeitet wurde?

Wann Überstunden verfallen

Überstunden verfallen nach geltendem deutschem Recht erst nach einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Nach dieser Zeit muss der Arbeitgeber keinen Ausgleich mehr leisten. Die Verjährungsfrist beginnt allerdings erst am Ende des Jahres, in dem die Überstunden geleistet wurden.

Beispiel:
Sie haben aufgrund der hohen Ausfallquote von Kolleginnen und Kollegen im August 2021 Überstunden geleistet. Der Anspruch auf einen Ausgleich für diese Mehrarbeit verjährt nach dem 31.12.2024.

Können Überstunden früher verfallen?

Manche Arbeitgeber nehmen eine Ausschlussklausel in den Arbeitsvertrag auf, weil sie erreichen möchten, dass Überstunden früher verfallen als vom Gesetzgeber vorgesehen.

Laut geltender Urteile des Bundesarbeitsgerichts ist eine solche Klausel unwirksam, wenn die Frist zu kurz angesetzt ist. Das Verfallsdatum für Überstunden muss mindestens drei Monate umfassen.

Wenn in Sie in Ihrem Arbeitsvertrag keine abweichende Regelung zu Überstunden finden, gelten die Bestimmungen laut § 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist.

Verfallen Überstunden bei Krankheit?

Wenn die Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden sollen und der Arbeitnehmer während dieser Zeit erkrankt, verfallen die Überstunden automatisch. Sie können die geleisteten Stunden dann nicht zu einem späteren Zeitpunkt – etwa nach dem Auskurieren Ihrer Krankheit – in Form eines Freizeitausgleichs geltend machen.

Sprich: Das Risiko, dass Überstunden aufgrund einer Erkrankung verfallen, liegt beim Beschäftigten und nicht beim Arbeitgeber.

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