Corporate BenefitsWie Dienstrad-Leasing funktioniert und wann es sich lohnt

Dienstfahrräder sind für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein attraktives Angebot. Für Arbeitgeber gestaltet sich das Thema oftmals komplizierter als angenommen: Es gibt viele verschiedene Serviceleistungen der Leasing-Geber. Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing? Was lohnt sich? Und welche Details sollten mit Mitarbeitenden schriftlich vereinbart werden?

Was bekommt der Arbeitnehmer beim Dienstrad-Leasing?

Das Leasing eines Fahrrads funktioniert grundsätzlich nicht viel anders als das Leasing eines Dienstautos. Die Leasing-Gebühr und die Nutzungsrate trägt der Arbeitnehmer, indem die entsprechende Summe vom Bruttogehalt abgezogen wird.

Für Arbeitgeber ist der Leasing-Prozess kostenfrei. Im Idealfall übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Versicherung oder beteiligt sich in Form eines Zuschusses bei der Leasing-Gebühr.

Dafür kann sich der Angestellte zumeist ein Fahrrad seiner Wahl aussuchen. Die einzelnen Ausstattungsmerkmale der Räder sind im Detail und individuell verhandelbar. Momentan sind E-Bikes und Pedelecs sehr beliebt, zumal sie die Fahrt zum Arbeitsplatz verkürzen und bei hügeliger Strecke deutlich angenehmer machen.

Grundsätzlich kann jedes Rad, ob Rennrad, Mountainbike oder gar ein Lastenrad, ausgewählt werden. Nur bei S-Pedelecs muss der Arbeitgeber zustimmen.

Zusammenarbeit mit Dienstradanbieter ist obligatorisch

Allerdings können Interessenten nicht einfach in jedes x-beliebige Fahrradgeschäft gehen und sich ein besonders schönes Rad als Leasing-Fahrrad aussuchen. Denn der Arbeitgeber muss einen Vertrag mit einem Dienstradanbieter abschließen

Die gute Nachricht ist: Von diesen gibt es mittlerweile reichlich. Tausende Händler sind in das Netz an Fahrradgeschäften eingebunden, in dem Leasing-Räder angeboten werden. Die Auswahl ist also trotz dieser Prämisse groß.

Wer ein Dienstrad bekommen kann

Ein Dienstrad kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bekommen, wenn ihr Arbeitgeber dies anbietet. In den meisten Firmen sind allerdings befristet Angestellte, Azubis und Freiberufler von einem Dienstrad-Programm ausgeschlossen. Aber es gibt Anbieter, die auch diesen Berufsgruppen eine adäquate Leasing-Lösung anbieten.

Selbstständige können übrigens ebenfalls die Kosten für das Leasing absetzen – und sie müssen sich nicht mit Chefin oder Chef über Art des Rades und die Ausstattung einigen. Auch Angestellte von Kommunen können von einem Dienstrad profitieren.

Regelungen zur Finanzierung und zur Vertragsgestaltung zu Dienstrad-Leasing

In der Regel beträgt der Finanzierungszeitraum 36 Monate, nach denen sich die Arbeitnehmer (wieder) ein neues Fahrrad aussuchen können. So bleiben sie immer auf dem aktuellen Stand der Technik und müssen nicht für teure Reparaturen aufkommen.

Danach besteht die Möglichkeit, das Rad zu einem Restwert zu kaufen. Aus steuerrechtlichen Gründen ist eine Zusicherung eines solchen Kaufs vorab aber nicht möglich.

Die genauen Regelungen zum Dienstrad-Leasing liegen in der Hand des Unternehmens, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Dienstrad zubilligt. Preis, Art des Rades und das Zubehör werden in gewissem Maße vorgegeben, können aber in vielen Fällen individuell mit dem Arbeitnehmer abgestimmt werden.

Transportoptionen wie große und feste Körbe, Satteltaschen und Ähnliches ermöglichen, Laptops, Unterlagen und diverse andere Sachen zu befördern. Zudem gib es beim Dienstrad-Leasing Vorteile im Hinblick auf Versicherung: Vollkasko und Diebstahlschutz sind Teil des Vertrags.

Die Vorteile von Leasing-Rädern für Unternehmen und Beschäftigte

Fünf wesentliche Vorteile sind:

  • Im Gegensatz zu einem Dienstwagen sparen Leasing-Räder einem Unternehmen viel Geld, da sie deutlich billiger sind.
  • Zudem wird das Dienstrad-Leasing steuerlich gefördert.
  • Der Arbeitnehmer erhält ein hochwertiges Rad, vielleicht sogar eines, das sie oder er sich ansonsten nicht leisten könnte. Da Firmen eine andere Verhandlungsposition haben als Einzelpersonen und somit bessere Leasing-Bedingungen erwirken können, profitieren die radelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Ein gutes Rad – gerade ein E-Bike – erhöht die Flexibilität der Person, die damit zur Arbeit kommt. Dienstradfahrer entkommen auf vielen Arbeitswegen dem enervierenden Verkehr und zeitraubenden Staus.
  • Zudem leistet das Radfahren zur Arbeit einen einfachen, aber effektiven Beitrag für mehr Gesundheit und allgemeines Wohlbefinden.

Serviceleistungen rund um das Dienstrad

Jenseits von Anschaffung und Versicherung können Dienstradler noch mehr sparen. Das Angebot vieler Anbieter beinhaltet die Inspektionen, den Ersatz von Verschleißteilen oder einen jährlichen Check des Rades. In Großstädten wird manch einer vielleicht sogar darüber nachdenken, das eigene Auto ganz abzuschaffen, gibt es mit den diversen Car-Sharing-Diensten doch ausreichend zusätzliche Möglichkeiten, die verbliebenen Wege mit dem Auto zurückzulegen.

Dienstrad verbessert Image des Arbeitgebers

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weiche Faktoren und Gründe, die für ein Dienstrad sprechen. Firmen, die dies ihren Angestellten als Option anbieten, zeigen, dass sie modern, mitarbeiterfreundlich und nicht zuletzt ökologisch denken.

Sie nehmen damit gleich mehrere Fahrzeuge aus dem Verkehr und beweisen der Politik und der Gesellschaft, wie überfällig ein Umdenken ist und dass sie bereit sind, ihren Beitrag zu leisten. Denn, neben den monetären Vorteilen für alle Beteiligten, ist jedes Dienstrad ein Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz.

Woran beide Seiten beim Dienstrad-Leasing denken sollten

Beim Abschluss eines Leasing-Vertrages gibt es zu beachten: Es sollte schriftlich verankert werden, was im Falle einer Kündigung geschieht, welche Optionen für Firma und Angestellte dann möglich sind.

Beim Zubehör tun beide Seiten gut daran, gleich zu Beginn festzulegen, was alles dazugehören darf. Zumeist gehört zu einem Dienstrad alles, was fest verbaut werden kann, also auch Klickpedale oder ein Navigationsgerät, und natürlich ein gutes Schloss. Letzteres sollte auch im Sinne des Arbeitnehmers sein.

Etwas Aufwand wird einem Unternehmen, das seinen Mitarbeitern Leasing-Räder ermöglichen will, dennoch abverlangt. Denn, obwohl dem Arbeitgeber viel Papierkram abgenommen wird, lohnt es sich, nicht den erstbesten Anbieter auszusuchen, sondern einen, der möglichst viel Service und Leistung bietet.

Wichtige Details, wie die Frage, wo das Rad nachts abgestellt werden kann oder wie genau es gesichert werden muss, sollte vorab mit der Versicherung abgeklärt sein. Unfall-, Sturz- und Transportschäden sollten in Vertrag enthalten sein, auch Feuchtigkeitsschäden und eine ortsunabhängige Absicherung. Gute Leasing-Anbieter haben zudem für Fälle wie Kündigung, Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit oder Tod eine probate Sonderfalllösung.

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