KommunikationWie Sie mit dem Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten

Eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Oft gibt es dabei Schwierigkeiten. Wie gelingt eine gute Zusammenarbeit, was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie können Konflikte gelöst werden?

Warum eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat wichtig ist

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bietet folgende Vorteile:

  • Beseitigung von Missständen und Gefahrenquellen
  • Erhaltung der Leistungsbereitschaft und Gesundheit der Belegschaft
  • unterstützende Funktion in vielen Unternehmerpflichten, zum Beispiel Überwachung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeiterfassung, betriebliche Wiedereingliederung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf etc.
  • Begleitung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen
  • Förderung der Fairness, Gleichstellung und Beschäftigung aller Mitarbeitergruppen

Eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung schafft die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen. Denn im Betriebsrat wirken Mitarbeitende, die im Tagesgeschäft tätig sind und damit oft nah am Geschehen sind. Sie wissen, wo der Schuh drückt und tragen dadurch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe bei.

Begreifen sich beide Seiten als Partner und stellen sie das Wohl des Betriebes und der Mitarbeitenden in den Vordergrund, kann sich eine erfolgreiche Unternehmenstätigkeit entwickeln.

Betriebsverfassungsgesetz: Rahmenbedingungen zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ziel soll dabei sein, mit dem Willen zur Einigung Angelegenheiten, die der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen, zu beraten und zu verhandeln.

Was sich staubtrocken anhört, ist in der Praxis oft schwierig umzusetzen. Denn beide Parteien haben naturgemäß Interessengegensätze. Doch das Gesetz regelt, dass beide Seiten das Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs berücksichtigen müssen.

Halten Sie sich dies stets vor Augen, ist die Grundlage geschaffen, die jeweils andere Seite als Partner und nicht als Feind zu sehen. Geschäftsleitungen und Betriebsräte, die mit dieser Einstellung miteinander arbeiten, sind sehr erfolgreich. Es ist wichtig, die Rolle des anderen anzuerkennen und zu akzeptieren.

Mitbestimmungsrechte regeln Zuständigkeiten

Durch die Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG) wird der Betriebsrat aktiv in die Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufen, betrieblichen Veränderungsprozessen oder personellen Angelegenheiten einbezogen.

Er muss dabei die Informationen, die er vom Arbeitgeber erhält, vertrauensvoll behandeln und sie nicht missbrauchen. Er darf die Arbeitnehmer nicht zum Dienst nach Vorschrift auffordern oder Stimmung gegen den Arbeitgeber machen und muss den Betriebsfrieden wahren. Sein Handlungsfeld erstreckt sich auch nicht auf operative Entscheidungen des Unternehmens. Der Arbeitgeber darf also immer noch selbst bestimmen, welche geschäftspolitischen Entscheidungen er trifft.

Im Gegenzug hat der Betriebsrat Anspruch auf die persönliche Beratung und Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Dieser sollte auch nie vollendete Tatsachen schaffen, ohne vorher mit dem Betriebsrat zu beraten oder diesen zumindest informiert zu haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschläge des Betriebsrates zu prüfen.

Wie der Arbeitgeber die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats herstellt

Eine gute Basis für die Zusammenarbeit wird geschaffen, wenn der Arbeitgeber in der Überlassung und Kostenübernahme für Sachmittel fair handelt. Oft wird Betriebsratsarbeit behindert, wenn sich beide Seiten über notwendige Büroausstattung wie PC, Laptop, Handy, Kopierer etc. streiten. Oder wenn dem Betriebsrat keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Führen Sie keinen Kleinkrieg. Die Kosten für Gerichtsverfahren, in denen der Betriebsrat sich seine Arbeitsmittel erstreitet, sind höher, als die Kosten für Büroausstattung. Ganz zu schweigen von den Anwaltshonoraren. Statten Sie Ihren Betriebsrat angemessen aus, damit er arbeitsfähig ist.

Hat der Betriebsrat ein Recht auf Fortbildung?

Ebenso verhält es sich bei der Kostenübernahme von Schulungsmaßnahmen wie Seminare, Coachings oder Fachtagungen. Der Betriebsrat hat das Recht, zu entscheiden, welche Schulungsmaßnahme er benötigt. Der Arbeitgeber darf ihn nicht auf günstigere Schulungen verweisen, auf Webinare etwa.

Natürlich soll auch kein „Seminartourismus“ entstehen, bei dem unzählige Seminare besucht werden. Je nach Ausbildungsstand und Erfahrung des Betriebsratsmitglieds sind zwei bis vier Schulungsmaßnahmen pro Jahr definitiv angemessen. Müssen viele Betriebsratsmitglieder geschult werden, bieten Inhouseseminare eine kostengünstigere Variante, auf die Sie sich mit Ihrem Betriebsrat sicher einigen können.

Als Arbeitgeber profitieren Sie von einem gut ausgebildeten Betriebsrat, da dieser um seine Rolle und Rechte weiß. Dank seines umfangreichen Wissens kann er kompetent Lösungen finden und die Zusammenarbeit wird effektiver.

Freistellung für Betriebsratsarbeit ermöglichen

Ein weiterer wichtiger Punkt für gute Zusammenarbeit ist die Freistellung für Betriebsratsarbeit. Auch hier werden gerne Kleinkriege geführt. Doch jedes Betriebsratsmitglied hat das Recht auf Freistellung, wenn es Betriebsratsarbeit leistet.

Sorgen Sie also für personellen Ersatz, wenn Sie wissen, dass die Betriebsratssitzung ansteht und das „normale“ Team auf das Betriebsratsmitglied verzichten muss. Mit einer langfristigen Planung der Sitzungstermine sollte dies kein Problem sein.

Letztlich profitieren Sie davon, dass der Betriebsrat regelmäßig (oder auch mal außerordentlich) zusammentreten, beraten und Beschlüsse fassen kann, auf die Sie als Arbeitgeber angewiesen sind.

Warum der regelmäßige Austausch mit dem Betriebsrat wichtig ist

Mindestens einmal im Monat sollen Betriebsrat und Arbeitgeber im sogenannten Monatsgespräch über strittige Fragen verhandeln. Sie sollen dabei den ernsten Willen zur Einigung umsetzen (§ 74 Abs. 1 BetrVG). Das Monatsgespräch ist mit dem gesamten Betriebsrat zu führen.

Nutzen Sie dieses Gespräch, um nicht nur Streitigkeiten beizulegen. Sondern auch, um rechtzeitig und umfassend über die Angelegenheiten zu informieren, bei denen der Betriebsrat mitwirken (§ 80 Abs. 2 BetrVG) und mitbestimmen darf.

Denn mangelnde oder verspätete Information belastet die Zusammenarbeit und verzögert oft Prozesse wie Einstellungen oder Versetzungen. Und das kostet letztlich Geld.

Gespräche bieten eine gute Plattform, um zum Beispiel über Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen mit dem Betriebsrat zu reden. Da die Betriebsratsmitglieder selbst im Unternehmen arbeiten oder bei Begehungen dabei sind, wissen sie genau, wo Missstände und Gefahrenquellen zu finden sind oder wie sich bessere Arbeitsbedingungen schaffen ließen. Das führt zur Erhöhung der Produktivität und Zufriedenheit und zur Verhinderung von Strafen durch mangelnden Arbeitsschutz.

Natürlich können Sie auch jederzeit Einzelgespräche mit dem Betriebsratsvorsitzenden führen. Dabei können Themen und Anträge für die Sitzung vorbereitet und Meinungen sondiert werden, sowie ein kreativer Austausch stattfinden. Dieser Austausch bietet erhebliches Potenzial, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu erreichen.

Notwendig ist es, stets die Rolle des Gegenübers zu respektieren, keine Zusagen abzupressen und offen zu sein für die andere Sichtweise. Denn der Betriebsrat hat oft gute Gründe dafür. Diese Unterschiedlichkeit birgt großes Potenzial für bessere Lösungen.

Eine offene und transparente Kommunikation heißt, miteinander zu reden, anstatt übereinander. Sie sollte genutzt werden, um Missverständnisse auszuräumen, konkrete Maßnahmen miteinander zu besprechen. Sie wirkt somit vertrauensbildend.

Welche Rolle der Betriebsrat bei Veränderungsprozessen einnimmt

Stehen Umstrukturierungen oder Fusionen an, ist der Betriebsrat einzubeziehen. Es gilt auch hier wieder der Leitsatz: Je früher, desto besser und nicht vor vollendete Tatsachen stellen.

Im Rahmen eines Interessenausgleichs und im Hinblick auf Sozialpläne können Sie mit dem Betriebsrat frühzeitig Regelungen für Auswahlverfahren, Zeitpläne und Nachteilsausgleiche verhandeln. Das erspart spätere individuelle Auseinandersetzungen und führt zu einer reibungslosen Umsetzung solcher Prozesse.

Mit Konflikten richtig umgehen

Durch die frühzeitige Einbindung des Betriebsrates in ihn betreffende Angelegenheiten können Sie Konflikte vermeiden. Stellen Sie ihm alle benötigten Informationen zur Verfügung, übernehmen Sie notwendige Kosten, zum Beispiel für Sachverständige, wenn diese für die Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrates notwendig sind.

Insgesamt sparen Sie damit Zeit und Geld, da Sie Gerichtsverfahren vermeiden.

Nutzen Sie die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG), wenn Sie in einer Verhandlung mit dem Betriebsrat keine gemeinsame Position finden, zum Beispiel, wenn es um Regelungen in einer neuen Betriebsvereinbarung geht.

Denkbar sind auch gemeinsame Arbeitskreise zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, etwa im Bereich der Arbeitszeiterfassung. Hier können unklare Fälle diskutiert und eine Lösung gefunden werden, bevor diese eskalieren.

Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, bei dem die Emotionen hochschlagen, ist es ratsam, notfalls die Sitzung oder das Gespräch zu unterbrechen. Es gilt, Abstand zu gewinnen und wieder auf die Sachebene zu gelangen. Gegebenenfalls kann auch ein neutraler „Vermittler“ genutzt werden, um wieder ein besseres Verhältnis zueinander herzustellen.

Ziel sollte immer sein, den Standpunkt der anderen Seite zu verstehen und zu respektieren und eine gemeinsame Lösung finden zu wollen, ohne den anderen zu übervorteilen. Dann können auch Konflikte zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit beitragen, anstatt sie zu schädigen.

Warum Unternehmen Betriebsräte wertschätzen sollten

Betriebsräte bewältigen neben ihrem „normalen“ Job zusätzliche Aufgaben mit einem hohen Maß an Verantwortung. Dies darf wertgeschätzt und anerkannt werden, womit auch in die Belegschaft ein positives Signal gesendet wird.

Sprechen Sie also Ihren Dank für die geleistete Arbeit aus, zum Beispiel im Rahmen von Einführungen neuer Betriebsvereinbarungen, bei Umstrukturierungen oder bei Jahresfeiern. Das zeigt Größe und Respekt. Es fördert zudem das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmer, was bei Veränderungen für weniger Unruhe im Betrieb sorgen kann.

Die Wertschätzung und Anerkennung muss immer ehrlich und angemessen sein. Übertreibungen werden nicht nur schnell durchschaut, sondern wirken dann manipulativ. Loben und bedanken Sie sich also immer aufrichtig.

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