BeiratBeirat einer GmbH – Einberufung, Funktion, Rechte und Pflichten
Welche Organe und Gremien hat die GmbH?
Für Unternehmen mit der Rechtsform GmbH ist vorgeschrieben, dass sie eine Gesellschafterversammlung und mindestens einen Geschäftsführer haben müssen. Unterliegt die GmbH der Mitbestimmung, muss zudem ein Aufsichtsrat gebildet werden.
Zusätzlich ist die Einberufung eines Beirats möglich. Dies ist zwar rein freiwillig, viele Unternehmen entscheiden sich aber dafür. Gerade auch für kleinere Familienunternehmen kann ein Beirat sinnvoll sein und eine Reihe von Vorteilen bringen.
Als neutrales Gremium kann der Beirat der GmbH beratend und kontrollierend zur Seite stehen und so einen positiven Beitrag zur Unternehmensentwicklung leisten.
Beirat ist freiwillig
Im Gegensatz zum Aufsichtsrat ist der Beirat nicht explizit gesetzlich geregelt. Deshalb haben Firmen, die einen Beirat gründen wollen, einen relativen großen Gestaltungsspielraum, was dessen Aufgaben, die personelle Zusammensetzung, Dauer der Amtszeit etc. betrifft.