Bausteine für das Qualitätsmanagement nach ISO 9001Kriterien für die Lieferantenauswahl und Qualitätssicherungsvereinbarungen

  • Zusammenarbeit mit Lieferanten regeln und kontrollieren
  • Kriterien für die Lieferantenbewertung und Lieferantenauswahl
  • Zusammenarbeit mit Lieferanten in Qualitätssicherungsvereinbarungen regeln
  • Wofür wird eine Qualitätssicherungsvereinbarung vereinbart?
  • Inhalte der Qualitätssicherungsvereinbarung
  • Leistungsüberwachung in der Qualitätssicherungsvereinbarung regeln
  • Lieferantenvertrag und rechtliche Bedeutung von Qualitätssicherungsvereinbarungen
  • Neubeurteilung der Leistung der Lieferanten in regelmäßigen Abständen
  • 19 Vorlagen im Praxisteil

Zusammenarbeit mit Lieferanten regeln und kontrollieren

Unternehmen müssen nach DIN EN ISO 9001, Abschnitt 8.4 extern bereit gestellte Produkte und Dienstleistungen kontrollieren. Das betrifft vor allem die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Die ISO 9001 schreibt vor: „Die Organisation muss sicherstellen, dass extern bereitgestellte Prozesse, Produkte und Dienstleistungen den festgelegten Anforderungen entsprechen.“ (Abschnitt 8.4.1).

Das bedeutet, dass das Unternehmen vor und mit der Zusammenarbeit mit Lieferanten Kriterien festlegen muss für:

  • Beurteilung von Lieferanten
  • Auswahl der geeigneten Lieferanten
  • Leistungsüberwachung
  • Neubeurteilung der Leistung der Lieferanten in regelmäßigen Abständen

Kriterien für die Lieferantenbewertung und Lieferantenauswahl

Bevor es zu einer Zusammenarbeit und vertraglichen Vereinbarung kommt, muss ein möglicher Lieferant überprüft, beurteilt und bewertet werden. Anschließend erfolgt die Auswahl. Wichtige Kriterien zur Lieferantenbewertung und zur Lieferantenauswahl sind:

  • Qualität der gelieferten Produkte, Dienstleistungen und ergänzende Services
  • Lieferkompetenzen bezüglich Liefermenge, Liefertermin und Flexibilität
  • Preis der eingekauften Produkte und Dienstleistungen sowie die damit verbundenen Total Cost of Ownership
  • Risiko eines Lieferantenausfalls oder Folgen bei Nichterfüllung der Anforderungen
  • Vertrauen und Verlässlichkeit bei der Zusammenarbeit
  • Abhängigkeit des Unternehmens vom Lieferanten

Insbesondere ist wichtig, dass das Unternehmen kontrollieren kann, dass die Anforderungen zur Konformität von Produkten und Dienstleistungen erfüllt werden. Zudem muss auch die Prozessqualität des Lieferanten überprüft und bewertet werden.

Übernimmt ein Lieferant als sogenannter Lohnfertiger oder als verlängerte Werkbank Aufgaben und ausgelagerte Prozesse des Unternehmens, dann müssen für diesen die gleichen Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem gelten, wie sie Ihr Unternehmen verfolgt. Sie müssen unmittelbar Prozesse beim Lieferanten überprüfen sowie Produkte und Dienstleistungen kontrollieren können. Das muss vor der Zusammenarbeit geklärt werden und vonseiten des Lieferanten gewährleistet sein.

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