UnternehmenskulturRegeln laut ESG-Gesetz – Lieferkettengesetz und Co.

Was besagen die offiziellen ESG-Vorschriften? Welche Gesetze sind zu beachten? Welchen internationalen Anforderungen müssen Unternehmen gerecht werden? Ausschlaggebend sind neben den Nachhaltigkeitszielen der UN auch der European Green Deal und das Lieferkettengesetz. Der Autor erläutert, auf was Unternehmen achten sollten und wie sie die Vorgaben umsetzen.

Zum Bereich ESG wurden in den vergangenen Jahren EU-Gesetzesvorlagen beschlossen, die schrittweise auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Waren bislang börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen betroffen, wird Nachhaltigkeit und ESG jetzt für alle Unternehmen wichtiger.

Was ist ESG oder das „ESG-Gesetz“?

ESG ist die Abkürzung für „Environmental Social Governance“. Darunter versteht man die Berücksichtigung von Kriterien aus den folgenden Bereichen:

  • Umwelt (Environmental)
  • Soziales (Social)
  • verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance)

Der Begriff hat sich in der Unternehmenswelt und in der Finanzbranche etabliert, wenn über das Thema Nachhaltigkeit und (soziale) Verantwortung gesprochen wird.

Welche gesetzlichen Regelungen zu ESG und Nachhaltigkeit sind wichtig?

Die folgenden drei Regelungen sollten Unternehmen kennen:

1. Nachhaltigkeitsziele der UN: Sustainable Development Goals

2015 haben sich die Länder der Vereinten Nationen zu 17 globalen Zielen für eine bessere Zukunft verpflichtet. Diese Nachhaltigkeitsziele sind auch bekannt unter den „Sustainable Development Goals“. Für die deutsche Nachhaltigkeitspolitik dienen sie als Fahrplan und Benchmark.

Wichtig für das unternehmerische Handeln sind dabei folgende Ziele:

  • Bezahlbare und saubere Energie: Weg von fossilen Energieträgern, hin zu alternativen, umweltfreundlichen Energiequellen.
  • Nachhaltiges Wirtschaften als Chance für alle: Hierunter fällt das Engagement für nachhaltiges Wachstum und menschenwürdige Arbeitsplätze; auch außerhalb Deutschlands.
  • Weltweit Klimaschutz umsetzen: Folge dessen ist das deutsche Klimaschutzgesetz, das jährliche CO₂-Minderungsziele und Emissionsmengen festgelegt.

2. European Green Deal

Bereits seit 2017 ist der Nachhaltigkeitsbericht für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden Pflicht. Im Zuge des European Green Deal und des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ werden sich rechtliche Vorgaben auch für nicht kapitalmarktorientierte und mittelständische Betriebe verschärfen. Die Änderungen sollen bereits für die ‎Berichtsperiode 2023‎ gelten.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind für Unternehmen relevant. Anwendungsbereich, Inhalte und Format der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit in Unternehmen werden dort neu geregelt.

3. Lieferkettengesetz

Seit März 2021 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossene Sache. Sie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Deutsche Unternehmen werden verpflichtet, ihre globale Verantwortung auf die gesamte Lieferkette zu erweitern: vom Entstehungsprozess bis zum fertigen Verkaufsprodukt.

Herausforderungen durch das ESG-Gesetz

Das Lieferkettengesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften häufig komplex, die Rahmenwerke sind zahlreich – daher wird die Dokumentation keine leichte Aufgabe.

Beim klimaneutralen Wirtschaften ist auch für nicht berichtspflichtige Firmen Transparenz wichtig. Die Gesellschaft und Geschäftspartner erwarten, dass Organisationen Verantwortung übernehmen. Dabei geht es nicht nur um ökologisches Engagement.

Im sozialen Bereich und in der Unternehmensführung müssen Firmen ebenfalls mehr tun. Dazu gehört das verantwortungsvolle Handeln in Bereichen wie:

  • Arbeitsgesundheit
  • Diversity
  • Sicherung der Menschenrechte
  • Risikomanagement
  • Steuertransparenz

Es braucht eine ganzheitliche ESG-Strategie, keinen Einzel-Aktionismus. Wer sich zukunftssicher aufstellen möchte, sollte Nachhaltigkeit über alle Bereiche hinweg steuern. Wie können Unternehmen die sozial-ökologische Transformation bewältigen?

Wie Unternehmen nachhaltiger werden – 4 Tipps

1. Status-quo erfassen und Potenzial erkennen

Um klimaneutraler zu werden, reduzieren viele Unternehmen ihren Energie- und Wasserverbrauch, stellen auf grünen Strom um, minimieren Abfälle oder wechseln auf E-Dienstwagen.

Für ein ganzheitliches Vorgehen sollten Unternehmen eine Bestandsanalyse durchführen. Im Vorfeld stellen sie sich folgende Fragen:

  • Wo liegen die größten Belastungen und Risiken?
  • Wo stehen wir?
  • Sind neue Bauprojekte geplant, sodass man an der Architektur ansetzen kann?
  • Wie funktioniert die Lieferkette?
  • Welche Bereiche müssen für eine zukunftsgewandte Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigt werden?
  • Wie laufen erste grüne Initiativen an?
  • Wo besteht Verbesserungspotenzial?

Viele Betriebe holen sich externe Expertise ins Haus, um die Themen ESG und Nachhaltigkeit voranzutreiben und langfristig zu optimieren. Sogenannte Green Consultants begleiten nachhaltige Projekte von der Status-quo-Analyse zur Umsetzung. Sie kennen die gesetzlichen Vorgaben, Zertifizierungskriterien, Marktentwicklungen und bringen Impulse aus anderen Branchen mit.

2. Nachhaltigkeit von der Stange vermeiden

Jedes Unternehmen sollte seinen eigenen Schwerpunkt wählen und Nachhaltigkeit individuell umsetzen. Die Strategie sollte passen zu:

  • Unternehmenskultur
  • Tradition
  • Infrastruktur
  • langfristigen Unternehmenszielen

Was für den einen Betrieb funktioniert, kann für einen anderen nicht umsetzbar sein. Auch die Schwerpunkte variieren und werden genutzt, um einen individuellen Fußabdruck – im positiven Sinne – zu hinterlassen. Wer das ESG-Engagement maßschneidert und langfristig ausrichtet, kann Vorreiter bei einem der wichtigsten Zukunftsthemen sein.

3. Weiterdenken: Nachhaltigkeit ist mehr als nur Klimaschutz

Nachhaltiges Wirtschaften geht weit über ambitionierte Umweltschutzziele hinaus. Auch soziale Verantwortung und eine achtsame Unternehmenssteuerung sind Teil eines zukunftsgewandten Konzepts. Dazu gehören etwa die Schulung und aktive Einbindung der Mitarbeitenden, damit diese über das Thema nachdenken, eigene Stellschrauben kennen und als Nachhaltigkeits-Botschafterin oder Nachhaltigkeits-Botschafter auftreten können.

Die Basis dafür sind faire Arbeitsbedingungen, Wertschätzung und der Fokus auf der Arbeitsgesundheit – sowohl im eigenen Betrieb als auch bei Zulieferern und Partnern. Wer mit Stiftungen zusammenarbeitet oder Charity-Events unterstützt, zeigt soziales Engagement, welches über das eigene Unternehmen hinausreicht.

4. Konkrete Maßnahmen ableiten

Kreislauforientiertes sowie soziales Denken sollte sich in jeder Entscheidung und jedem Projekt wiederfinden. Die Voraussetzung dafür: Die nachhaltige Werteorientierung in der Unternehmensführung verankern und in konkrete Maßnahmen umwandeln. Maßnahmen könnten sein:

  • Einen unternehmensweiten CO₂-Emissions-Report anfertigen – obwohl Betriebe gesetzlich (noch) nicht dazu verpflichtet sind.
  • Eine Strategie zur Reduktion von Scope-1- und Scope-2-Emissionen entwickeln, diese operationalisieren und mit Ressourcen und Budget versehen.

Unter Scope-1 sollen Unternehmen im Rahmen der Berichtspflicht direkte Emissionen aus der Produktion und aus der Erzeugung von Strom sowie Dampf erfassen. Unter Scope-2 fallen alle Emissionen, die indirekt durch den Energiebezug von Unternehmen entstehen.

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