TeilzeitWie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte gesetzlich geregelt ist

Bevor Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeitende Überstunden leisten, sollten sie sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auskennen. Wann und auf welche Weise dürfen Überstunden bei Teilzeitkräften überhaupt angeordnet werden? Worauf müssen Sie achten, damit die Teilzeitstelle nicht stillschweigend zur Vollzeitstelle wird?

Was unterscheidet Mehrarbeit von Überstunden?

Überstunden beziehen sich auf die Arbeitszeit, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Die vereinbarte Arbeitszeit ist durch Tarifverträge oder individuell im Arbeitsvertrag festgelegt.

Mehrarbeit bezieht sich auf die Arbeitszeit, die über die gesetzlich oder tariflich festgelegte Höchstarbeitszeit hinausgeht. In Deutschland ist die gesetzliche Höchstarbeitszeit normalerweise auf 8 Stunden pro Tag begrenzt.

Wann müssen Teilzeitkräfte Überstunden leisten?

Grundsätzlich ist niemand zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Das gilt für Vollzeitkräfte mit einem Achtstundentag genauso wie für Teilzeitkräfte und Aushilfen. Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende also nicht einfach so zur Leistung von Überstunden verpflichten. Gerade bei Teilzeitkräften würde dies dem Wesen von Teilzeitarbeit zuwiderlaufen. Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen:

Abweichende Regelungen

Die Leistung von Überstunden kann entweder im Arbeitsvertrag, durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag geregelt werden. Liegt weder eine Tarifbindung noch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung vor, sollten Arbeitgeber die Überstundenregelung im Arbeitsvertrag verbindlich fixieren.

Hier wird festgelegt, wie viele Überstunden pro Woche angeordnet werden können. Existiert ein Betriebsrat, muss dieser der Einzelvereinbarung zustimmen.

Notsituation

Befindet sich das Unternehmen in einer Notsituation, etwa durch eine Naturkatastrophe oder einen Brand, und kann die Notlage nur durch Überstunden beseitigt oder der Betrieb dadurch aufrechterhalten werden, müssen die Mitarbeitenden die einseitig angeordneten Überstunden leisten.

Was passiert, wenn regelmäßig Überstunden geleistet werden?

Ruft der Arbeitgeber ständig und über einen längeren Zeitraum eine erhöhte Arbeitszeit ab und der Mitarbeiter leistet diese, handelt es sich nicht um Überstunden, sondern um die tatsächlich geschuldete vertragliche Leistung. Entscheidend ist dann nicht der Text im Arbeitsvertrag, sondern der wirkliche Wille von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der im „gelebten“ Rechtsverhältnis zum Ausdruck kommt.

Es muss von einer stillschweigenden Neuregelung des Arbeitsvertrags ausgegangen werden, wobei sich der Umfang der stillschweigend vereinbarten Arbeitszeit aus den praktizierten Arbeitszeiten der vergangenen Jahre ergibt.

Wollen Arbeitgeber diesem Umstand entgehen, sollten sie ihre Mitarbeitenden nur gelegentlich länger arbeiten lassen. In diesem Fall handelt es sich dann um Überstunden. Es ist sicherer, jeweils Überstunden anzuordnen, als jemanden über einen längeren Zeitraum mehr arbeiten zu lassen.

Ändert sich der Arbeitsvertrag wie oben erwähnt stillschweigend, können Arbeitgeber die Änderung nicht einfach einseitig wieder aufheben. Dies ist entweder nur über eine Änderungskündigung – bei entsprechender Beachtung der Regelungen des Kündigungsschutzes – oder im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter möglich.

Kann wegen Mehrarbeit aus einer Teilzeit- eine Vollzeitstelle werden?

Arbeitgeber sollten die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ihrer Teilzeitkräfte im Blick haben. Denn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit und die faktisch geleistete Arbeitszeit können weit auseinanderliegen. So kann es passieren, dass eine Teilzeitkraft, die auf Wunsch des Arbeitgebers regelmäßig länger arbeitet, automatisch zur Vollzeitkraft wird.

Die nach außen hin einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stellt eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags dar – die Teilzeitkraft ist zur Vollzeitkraft geworden. Abgeleitet wird dies aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 8 Sa 2046/05).

Danach sah der Tarifvertrag der Klägerin ursprünglich 28,5 Stunden pro Woche vor. Tatsächlich arbeitete sie aber über ein Jahr wesentlich länger. Nachdem sie der Arbeitgeber wieder 28,5 Stunden beschäftigen wollte, klagte die Arbeitnehmerin und verlangte auch weiterhin die Beschäftigung und Bezahlung als Vollzeitkraft. Das Gericht gab der Klage statt.

Wie vermeidet man die stillschweigende Neuregelung des Arbeitsvertrags?

Sicher gehen Arbeitgeber, wenn sie ihre Mitarbeitenden wegen zu leistender Überstunden persönlich informieren. Über einen allgemeinen Aushang erfahren unter Umständen nicht alle davon.

Diese Anordnung sollte rechtzeitig, am besten einige Tage zuvor passieren. Geschieht dies erst während des laufenden Arbeitstags, muss eine Abwägung ergeben, ob die betrieblichen Interessen an Überstunden schwerer wiegen als die privaten Interessen der Arbeitnehmer.

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