FinanzenWie Freelancer Steuern sparen

Im Gegensatz zu Angestellten, für die die Abgabe der Steuererklärung optional sein kann, ist sie für Freelancer verpflichtend. Daher ist es für Selbstständige unerlässlich, diese Tipps von einer Steuerberaterin nicht nur zu kennen, sondern auch bei der nächsten Steuererklärung anzuwenden.

Betriebsausgaben absetzen

Kosten, die im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit entstehen, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das führt zu einer Verringerung des zu versteuernden Gewinns. Freelancer haben hier den Vorteil, dass sie selbst über Art und Höhe der abzusetzenden Ausgaben bestimmen.

Alles von Büromaterialien über Arbeitsmittel bis zu Versicherungen sind Ausgaben, die sie steuerlich geltend machen können. Gerade Freelancer mit niedrigem Einkommen sollten alle Belege sorgfältig aufbewahren. Selbst kleine Betriebsausgaben für Fachliteratur oder Spesen können sich summieren und steuerlich absetzbar sein.

Dies gilt auch dann, wenn sich insgesamt ein Verlust ergibt, da dieser unter gewissen Voraussetzungen vor- oder zurückgetragen oder mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden kann.

Fortbildungen und Reisen einbeziehen

Um die Kosten für Weiterbildungen geltend zu machen, setzen Freelancer Seminargebühren, Aufwendungen für Unterrichtsmaterial sowie Fahrten und Verpflegung vor Ort als Werbungskosten ab. Wer sich eigenständig fortbildet, profitiert also mehrfach.

Selbst Auslandsaufenthalte, die im Sinne einer Workation sowohl privater als auch betrieblicher Natur sind, können als gemischte Reisekosten teilweise abgesetzt werden.

Aufwendungen für die Altersvorsorge anrechnen lassen

Die freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden steuerlich als Vorsorgeaufwendungen behandelt. Demnach können Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben abgesetzt werden, was zu einer Verringerung der zu versteuernden Einnahmen führt.

Neben Altersvorsorgebeiträgen können auch andere Sonderausgaben wie Spenden oder Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden, was die Steuerlast weiter senken kann.

Dem Einkommen entsprechend buchhalten

Von Fall zu Fall kann es sich lohnen, statt einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) eine Bilanzierung zu machen – selbst wenn man unter der Grenze von 80.000 EUR Gewinn liegt.

Eine Bilanzierung kann unter bestimmten Umständen steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn es darum geht, Abschreibungen geltend zu machen oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Für Freelancer mit geringem Umsatz kann eine einfache Buchhaltungsmethode wie die Einnahmenüberschussrechnung ausreichen, um die steuerlichen Pflichten zu erfüllen.

Bisher nicht final beschlossen ist eine Änderung bei der Kleinunternehmer-Regelung, nach der diese keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen. Ab diesem Jahr (Stand: 2024) soll zudem zum Bürokratieabbau auch die Übermittlung der jährlichen Umsatzsteuererklärung wegfallen.

Für Freelancer mit hohem Einkommen ist eine professionelle Buchhaltung und Steuerberatung unerlässlich: So lassen sich steuerliche Optimierungsmöglichkeiten vollständig ausschöpfen und Steuerrisiken minimieren.

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