ArbeitnehmerüberlassungRechtlichen Rahmenbedingungen in der Zeitarbeit

Durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften oder Leiharbeitnehmern haben Unternehmen die Möglichkeit, Auftragsspitzen oder einen saisonbedingt erhöhten Personalbedarf abzufangen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung sind aber einige rechtliche Besonderheiten zu beachten.

Was regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern in Deutschland sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt. Außerdem finden sich Regelungen und Bestimmungen zur Leiharbeit in der europäischen Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG).

Hauptmerkmal der Arbeitnehmerüberlassung ist das Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher). Diese beiden schließen einen Arbeitsvertrag.
  • Der Verleiher überlässt den Leiharbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum einem Unternehmen (Entleiher) auf Basis eines Überlassungsvertrags. Für die Arbeitnehmerüberlassung benötigen Verleiher eine entsprechende Erlaubnis.
  • Der Leiharbeitnehmer ist während der Tätigkeit beim Entleiher in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert und unterliegt den Weisungen des Entleihers.
Dreiecksverhältnis bei Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit

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