Welche Modelle für eine 4-Tage-Woche kommen in Betracht?

Bei der 4-Tage-Woche kommen verschiedene Varianten infrage:

  • Variante 1: Die Anzahl der Wochenstunden und das Gehalt bleiben gleich. Die Arbeitsstunden werden von fünf auf vier Tage umverteilt.
  • Variante 2: Wochenarbeitszeit und Gehalt werden reduziert.
  • Variante 3: Die Wochenarbeitszeit wird reduziert, aber es erfolgt ein voller Lohnausgleich; das Gehalt bleibt gleich.

Welche Variante für ein Unternehmen und die Beschäftigten attraktiv ist und wie diese im Detail praktiziert wird, hängt von vielen Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren ab.

Aus Sicht des Unternehmens müssen technische und organisatorische Aspekte beachtet werden wie Auslastung der Betriebsmittel oder Kundenanforderungen. Und natürlich wird die Wirtschaftlichkeit der möglichen Arbeitszeitmodelle betrachtet. Im Idealfall kommt es dadurch zu keinen zusätzlichen Kosten.

Für viele Arbeitnehmer spielt der finanzielle Aspekt – die Frage, ob und inwiefern ein Lohnausgleich gewährt wird – eine wichtige Rolle, ob sie ein neues Wochenarbeitszeitmodell mittragen oder nicht.

Dürfen Arbeitgeber die Einführung einer 4-Tage-Woche einseitig beschließen?

Arbeitgeber dürfen nur dann kraft ihres Weisungsrechts eine 4-Tage-Woche einseitig einführen, wenn die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage nicht bereits arbeits- oder tarifvertraglich geregelt sind. Ist vertraglich eine 5-Tage-Woche festgelegt, benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung der Beschäftigten, wenn er die 4-Tage-Woche einführen möchte.

Soll mit der 4-Tage-Woche gleichzeitig eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit einhergehen, so ist dies nur einvernehmlich oder mittels einer Änderungskündigung möglich.

Zu beachten ist außerdem: Einen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Einführung einer 4-Tage-Woche gibt es nicht. Grundsätzlich liegt es also im Ermessen des Arbeitgebers, ob er in seinem Betrieb eine 4-Tage-Woche umsetzen möchte oder nicht.

Kann gleiche Leistung in kürzerer Zeit verlangt werden?

Wenn bei der Einführung der 4-Tage-Woche die Arbeitszeit reduziert wird, zum Beispiel von 40 auf 36 Wochenstunden, kann vom Arbeitnehmer nicht erwartet werden, dass er den gleichen Leistungsumfang in kürzerer Zeit bewältigt.

Darüber sollten sich Arbeitgeber bewusst sein, bevor sie die 4-Tage-Woche umsetzen. Trotzdem ist damit zu rechnen, dass sich die Produktivität verbessert; darauf weisen verschiedene Studien hin.

Welche Höchstarbeitszeiten sind bei der 4-Tage-Woche einzuhalten?

Bei der Umstellung auf eine 4-Tage-Woche müssen Sie beachten, dass die vom Arbeitszeitgesetz vorgegebene tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden weiterhin eingehalten wird.

Eine 40-Stunden-Arbeitswoche auf 4 Tage zu verteilen, wäre gemäß Arbeitszeitgesetz also erlaubt. Zu beachten ist aber: Da 10 Stunden Arbeit pro Tag die gesetzliche Höchstgrenze darstellt, dürften in diesem Fall keine Überstunden gemacht werden.

Grundsätzlich sollten Sie vor der Einführung einer 4-Tage-Woche prüfen, ob etwaige tarifvertragliche Vereinbarungen der von Ihnen geplanten Verteilung der Arbeitszeit entgegenstehen.

Feiertage in der 4-Tage-Woche

Für den Umgang mit Feiertagen ändert sich in der 4-Tage-Woche nichts. Fällt der Feiertag auf einen ohnehin freien Wochentag, kann der Arbeitnehmer keinen nachträglichen Ausgleich in Form eines freien Tages verlangen.

Darf die 4-Tage-Woche nur für bestimmte Mitarbeitende eingeführt werden?

Bei der Einführung einer 4-Tage-Woche muss zwingend der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten werden. Das bedeutet: Möchte der Arbeitgeber die 4-Tage-Woche nicht für alle Beschäftigten, sondern nur für bestimmte Mitarbeitende oder Mitarbeitergruppen einführen, muss er einen sachlichen Grund dafür nennen können, warum er diese Unterscheidung vornimmt.

Ein sachlicher Grund wäre zum Beispiel gegeben, wenn es im Betrieb Tätigkeiten gibt, die unbedingt die Anwesenheit an fünf Tagen pro Woche erfordern.

Unternehmen, die Mitarbeitende in verschiedenen Ländern haben, müssen den Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls beachten. Auch dann gilt, dass ein sachlicher Grund vorliegen muss, wenn bestimmte Teammitglieder von der 4-Tage-Woche ausgeschlossen werden sollen.

Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Die Einführung einer 4-Tage-Woche betrifft Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat bei der Frage, ob im Unternehmen kollektiv eine 4-Tage-Woche eingeführt wird, ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz.

Es ist deshalb wichtig, den Betriebsrat frühzeitig in die Pläne zur Umstellung auf eine 4-Tage-Woche einzubeziehen und ein gemeinsames Modell zu entwickeln.

Wie müssen Arbeitsverträge angepasst werden?

Für eine rechtssichere Einführung der 4-Tage-Woche ist es wichtig, die jeweiligen Arbeitsverträge entsprechend anzupassen.

Ist im bisherigen Arbeitsvertrag ausdrücklich eine 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag vorgesehen, muss dies geändert werden, wenn eine Umstellung auf vier Wochenarbeitstage erfolgt. Soll mit der 4-Tage-Woche eine Reduzierung der Arbeitsstunden einhergehen, muss die vertraglich genannte Arbeitszeit ebenfalls angepasst werden.

Muss das Gehalt bei Einführung der 4-Tage-Woche angepasst werden?

Je nachdem, welche Variante für die 4-Tage-Woche vom Arbeitgeber beabsichtigt ist, kann sich für die Beschäftigten auch das Gehalt verändern. Die Frage ist: Was darf der Arbeitgeber im Hinblick auf Gehaltsanpassungen bei einer Einführung der 4-Tage-Woche tun?

Variante 1: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Gehalt

Eine Anordnung der 4-Tage-Woche aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers ist dann möglich, wenn die Wochenstunden und das Gehalt unverändert bleiben und die Stunden nur auf vier Tage umverteilt werden sollen.

Ausnahme: Es gibt eine ausdrückliche Vereinbarung, dass an fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird.

Auch wenn sich die Wochenarbeitszeit und das Gehalt nicht ändern, ist zu empfehlen, die Beschäftigten „mit ins Boot“ zu holen und eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Zum Beispiel mittels einer Betriebsvereinbarung.

Variante 2: Weniger Arbeitszeit, weniger Gehalt

Was darf der Arbeitgeber, wenn nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch das Gehalt reduziert werden sollen?

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht für eine Arbeitszeit- bzw. Gehaltsreduzierung nicht aus. Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten nicht einfach per Anweisung in Teilzeit schicken.

Eine der Verringerung der Wochenarbeitszeit entsprechende Gehaltsreduzierung kann erfolgen:

  • durch eine Einigung mit dem Arbeitnehmer (einvernehmliche Lösung) oder
  • mittels Änderungskündigung

Jedoch sollte die einvernehmliche Lösung das Ziel sein. Eine Änderungskündigung birgt rechtliche Risiken und sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann.

Variante 3: Weniger Arbeitszeit, gleiches Gehalt

Für dieses Modell der 4-Tage-Woche dürfte der Arbeitgeber auf Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden stoßen. Hier sollte eine einvernehmliche Lösung schnell möglich sein.

Dürfen Arbeitnehmer die 4-Tage-Woche ablehnen?

Rein arbeitsrechtlich betrachtet ist es möglich, dass einzelne Arbeitnehmer, die keine Gehaltsreduzierung in Kauf nehmen wollen, beim bisherigen Modell bleiben. Jedoch stellt sich für Arbeitgeber die Frage, ob dies betriebsorganisatorisch sinnvoll ist.

Wenn sich abzeichnet, dass die Beschäftigten keine Abstriche beim Gehalt machen wollen, sollten Arbeitgeber eine Variante der 4-Tage-Woche ohne Gehaltsreduzierung in Betracht ziehen.

Praxis

Aufgaben zur Planung und Einführung der 4-Tage-Woche

Planen Sie die Einführung einer 4-Tage-Woche oder eines entsprechenden Arbeitszeitmodells und beachten Sie wichtige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Diese sind in dieser Vorlage zusammengestellt und erläutert.

In der Vorlage ist aufgeführt, welche Fragen Sie klären und welche Aspekte Sie beachten müssen. Dazu sind die einzelnen Aufgaben in der Vorlage benannt und erläutert. Halten Sie fest, was Sie im Einzelnen mit Ihrem Arbeitszeitmodell vorhaben und wie Sie vorgehen.

Vorlage4-Tage-Woche einführen und Arbeitsrecht beachten
Merkmale des Arbeitszeitmodells ▪ Änderungen beim Gehalt ▪ Abstimmung mit Betriebsrat ▪ Aufgaben in der Übersicht
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Einzeln nicht erhältlich.

Arbeitsvertrag im Hinblick auf 4-Tage-Woche prüfen und ändern

Wenn Sie als Arbeitgeber die 4-Tage-Woche einführen wollen, sollten Sie in jedem Fall die bestehenden Arbeitsverträge prüfen. Insbesondere folgende Regelungen müssen Sie an das neue Arbeitszeitmodell anpassen:

  • gesamte Wochenarbeitszeit
  • übliche Arbeitstage in der Woche
  • gegebenenfalls individuelle Regelungen wie zum Beispiel rollierende Arbeitszeitmodelle
  • Regelungen zu Überstunden
  • Gehalt
  • gegebenenfalls Wahlmöglichkeiten, wenn Sie unterschiedliche Arbeitszeitmodelle vorsehen

Nutzen Sie die folgende Vorlage und halten Sie fest, welche Änderungen Sie planen und mit den Betroffenen abstimmen sollten.

Dazu im Management-Handbuch

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