Urlaubsplanung im BetriebWann ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht
Rechtliche Grundlagen zum Sonderurlaub
Der Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dort sind aber keine Regelungen zum Sonderurlaub zu finden.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus der Regelung in § 616 BGB zur vorübergehenden Arbeitsverhinderung.
Demnach können Arbeitnehmer eine Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung beanspruchen, wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ ohne Verschulden und aus einem nicht in ihrer Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung gehindert sind.
In welchen konkreten Fällen ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, sagt das Gesetz allerdings nicht.
Oft jedoch ist im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, für welche Ereignisse und für welchen Zeitraum den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sonderurlaub gewährt wird.
Ein Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub kann auch kraft betrieblicher Übung entstehen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Unternehmen über Jahre hinweg für bestimmte Anlässe Sonderurlaub gewährt.