Lohn und GehaltWie Sie rechtssicher mit Einmal- oder Sonderzahlungen umgehen
- Was sind jährliche Einmalzahlungen?
- Wann haben Beschäftigte Anspruch auf eine Sonderzahlung?
- Wer kann von den Sonderzahlungen ausgenommen werden?
- Darf eine Sonderzahlung wegen Krankheit gekürzt werden?
- Weihnachtsgeld auch für unterjährig ausgeschiedene Mitarbeitende?
- Sind Rückzahlungsklauseln für Sonderzahlungen rechtmäßig?
- Was bewirkt ein Freiwilligkeitsvorbehalt?
- Mit Vorlage im Praxisteil
Was sind jährliche Einmalzahlungen?
Typische Einmalzahlungen sind:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- gewinnabhängige Bonuszahlungen
- Leistungsprämien
- Gratifikationen
- 13. Monatsgehalt
Wann haben Beschäftigte Anspruch auf eine Sonderzahlung?
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder gewinnabhängige Bonuszahlungen sind keine gesetzlichen Leistungen. Ob die Beschäftigten einen Anspruch darauf haben, hängt davon ab, ob die Zahlung im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt wurde.
Ist eine Sonderzahlung vertraglich festgeschrieben, muss sich der Arbeitgeber daran halten und das Geld in der vereinbarten Höhe auszahlen.
Ein weiterer möglicher Auszahlungsgrund ist ein Anspruch aus betrieblicher Übung. Eine betriebliche Übung entsteht dann, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Leistung in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren in gleicher Höhe gewährt.
Dann dürfen die Beschäftigten darauf vertrauen, dass die Zahlung auch in Zukunft erfolgt. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung beruht also nicht auf einer schriftlichen Vereinbarung, sondern auf einer mehrmaligen tatsächlichen Durchführung der Leistung.


