Pflichten der Geschäftsleitung
- Worum geht es bei der Verkehrssicherungspflicht?
- Welche betrieblichen Beauftragten müssen bestellt werden?
- Die wichtigsten Pflichten in der Übersicht
- mit Checklisten für den Einstieg
Alle Unternehmen, die Geschäftsleitung, aber auch die Mitarbeitenden haben sogenannte Verkehrssicherungspflichten. Das bedeutet: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen treffen, um Schäden für andere zu vermeiden.
Erfahren Sie, wo in jedem Unternehmen mögliche Gefahrenquellen bestehen und welche Risiken damit verbunden sind. Außerdem wird erläutert:
- wozu genau Sie und Ihr Unternehmen verpflichtet sind,
- wer bei einem Schaden haftet und
- inwiefern es deshalb eine Betriebshaftpflichtversicherung braucht.
Anhand von Beispielen erkennen Sie, was die Verkehrssicherungspflicht alles umfassen kann und was zur Abwehr oder Eingrenzung von Gefahren vom Gesetzgeber erwartet wird. In einer Checkliste ist zusammengefasst, worauf jedes Unternehmen achten muss.
Eine weitere Pflicht für Unternehmen ist, betrieblich Beauftragte zu bestellen; beispielsweise für Datenschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz oder Inklusion. Aber auch für andere wichtige Aufgaben ist empfehlenswert, wenn die Geschäftsleitung einen Teil ihrer Aufgaben und Verantwortung an qualifizierte Personen überträgt.
In diesem Dokumentenpaket erfahren Sie, welche betrieblichen Beauftragten notwendig und hilfreich sind und worauf Sie bei der Bestellung achten sollten. Dazu erhalten Sie eine Vorlage Vorgehen zur Bestellung von betrieblich Beauftragten, sowie Vorlagen zur Dokumentation der Bestellung von Beauftragten.
… mehr ladenUmfang | 15 Seiten E-Book, 1 Checkliste, 3 Vorlagen und 1 Formular |
Dateiformat | ZIP-Datei |
Artikel-Nummer | 99.245 |