KonzentrationLärm im Büro verringern – sechs effektive Maßnahmen
Lärm verursacht Stress. Ob laute Bürogeräte, Telefongespräche mit Kunden oder Gespräche unter Kolleginnen und Kollegen. Gerade bei der Arbeit im Büro, wo Konzentration und mitunter eine hohe Aufmerksamkeit gefragt sind, leiden Mitarbeitende oft unter akustischen Störungen. Dies gilt verstärkt für Großraumbüros.
Mit den folgenden Maßnahmen können Arbeitgeber den Lärm in Großraumbüros reduzieren.
1. Raumteiler aufstellen
Als Raumteiler können bereits vorhandene Möbel wie Aktenschränke, Bücherwände oder Regale dienen.
Spezielle Akustik-Stellwände schlucken den Schall deutlich besser und lassen sich leichter umstellen.
Raumteiler dämpfen nicht nur den Schall, sie trennen die Arbeitsplätze auch optisch ab. Das reduziert zusätzlich die Ablenkung durch optische Reize.
2. Akustikvorhänge oder Akustikbilder aufhängen
Akustikvorhänge (Flächenvorhänge) absorbieren den Schall und vermindern so den Reflexionsschall und die Nachhallzeit. Je größer die verhängte Fläche, desto mehr Schall wird geschluckt.
Akustikvorhänge können vor allem hohe und mittlere Frequenzen absorbieren, wie etwa Sprachlärm in Großraumbüros.
Akustikbilder wirken ähnlich wie Akustikvorhänge. Wegen der kleineren Fläche sind Bilder eher für kleine Büros oder als zusätzliche Maßnahme geeignet.
Akustikbilder eignen sich für Räume, in denen Stimmengewirr verringert und die Sprachverständlichkeit verbessert werden soll. Akustikbilder wirken als Schallschlucker und werfen Geräusche nicht in den Raum zurück, so wie es nackte Wände tun. Die Wirkung ist aber abhängig von der Fläche des Bildes. Ein kleines Bild in einem großen Raum bewirkt wenig.
3. Laute Bürogeräte entfernen
Lärmende Geräte wie Drucker oder Kopierer sollten nicht direkt am Arbeitsplatz stehen. Besser ist es, sie in einen separaten Raum zu stellen. Steht dieser nicht zur Verfügung, lassen sich die Geräte auch durch Raumteiler von den übrigen Arbeitsplätzen abgrenzen.
Beim Kauf neuer Bürogeräte sollte auf Geräuscharmut geachtet werden. Auch weniger laute Arbeitsgeräte können stören. Tastatur und Maus sind häufig in Gebrauch und es lohnt sich, auf leise Modelle umzusteigen.
Mobiltelefone auf Vibrationsalarm stellen
Arbeitgeber können die Anordnung erteilen, dass die Mobiltelefone der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vibrationsalarm geschaltet werden anstatt in den normalen Klingelmodus.
4. Abstand zwischen Arbeitsplätze schaffen
Bei der Einrichtung von Großraumbüros sollten Arbeitgeber darauf achten, ausreichend Platz zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen zu schaffen. Für Großraumbüros ab 400 qm fordert die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.2) eine Arbeitsfläche von 12 bis 15 qm pro Person.
Die Fläche pro Arbeitsplatz sollte großzügig geplant werden, denn in Großraumbüros kommt es oft zu „Überbelegungen“, sodass es zwischen den Arbeitsplätzen an der notwendigen räumlichen und sozialen Distanz fehlt. Eine zu enge Belegung verhindert zudem einen effektiven Lärmschutz.
5. Lärmdämpfende Raummaterialien verwenden
Wenn ein Großraumbüro neu eingerichtet wird, können Arbeitgeber lärmdämpfende Materialien für Böden, Decke und Wände einsetzen. Sie verringern die Übertragung und Reflexion des Schalls. Geeignete Bodenbeläge sind Teppichböden oder weiche Kunststoffmaterialien.
6. Büroraum in Zonen aufteilen
In Großraumbüros können Räume zoniert werden. Laute Tätigkeiten werden ausgelagert, zum Beispiel in spezielle Kommunikationsräume für Meetings oder zum Telefonieren. Auch für Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration erfordern, lassen sich spezielle Zonen schaffen.
Die Mitarbeitenden können sich in besonders lärmgeschützte „Denkräume“ oder „Ruheräume“ zurückziehen.
Empfehlungen zur Lärmbelastung in Büros nach Tätigkeiten
Welche Lautstärke sollte im Büro nicht überschritten werden? Grob lässt sich sagen: Je höher die Anforderungen an konzentriertes Arbeiten sind und je höher der Anteil an geistiger Arbeit, desto geringer sollte die Lärmbelastung ausfallen. Lärmpegel bis 40 dB(A) gelten als sehr gut, bis 45 dB(A) als gut. 55 dB(A) sollten nicht überschritten werden.
Zum Vergleich: Ein handelsüblicher Laserdrucker in Betrieb erzeugt einen Lärmpegel von rund 50 dB(A). Ein normales Gespräch zwischen zwei Menschen liegt zwischen 40 und 60 dB(A).
Maximal 55 dB(A)
Vorwiegend geistige Tätigkeiten mit Entscheidungsfindung- und Problemlösungsaufgaben, Komplexität oder gute Sprachverständlichkeit (Richtlinie 2058, VDI)
45 - 55 dB(A)
Routinemäßige Büroarbeit (DIN EN ISO 11690)
40 - 50 dB(A)
Callcenter und Bildschirmarbeit im gewerblichen Umfeld
40 - 45 dB(A)
Kommunikation mit Kunden und sehr gute Sprachverständigung (DIN EN ISO 9241)
35 - 45 dB(A)
Konzentrierte, überwiegend geistige Arbeit (DIN EN ISO 11690)
35 - 40 dB(A)
Sehr hohe Anforderungen an Konzentration, zum Beispiel Sachbearbeitung, Programmieren oder wissenschaftliches Arbeiten