Mobbing am ArbeitsplatzUmgang mit fiesen Kollegen
Wer von Kolleginnen oder Kollegen gemobbt wird, sollte schnell aktiv werden und sich dagegen wehren. Aber wie? Viele Mobbing-Opfer versuchen, den Mobbing-Angriffen mit überkorrektem Arbeiten und überdurchschnittlichen Arbeitsergebnissen zu begegnen, denn für Mobbing-Attacken werden häufig Mängel in der Arbeit des Mobbing-Opfers als Vorwand genommen.
Doch das ist die falsche Strategie. Beim Mobben handelt es sich nicht um konstruktive Kritik, sondern um bösartiges Verhalten. Daher werden fiese Kollegen eine andere Angriffsfläche finden, um sein Opfer zu demütigen.
Mobbing durch fiese Kollegen von normalem Konflikt unterscheiden
Nicht jede Auseinandersetzung ist gleich Mobbing. Mobbing unterscheidet sich von anderen Konflikten am Arbeitsplatz in zwei Punkten:
1. Das Mobbing-Opfer wird systematisch über einen längeren Zeitraum diskriminiert. Mindestens während eines halben Jahres, mindestens ein Mal in der Woche. Spontane Streitigkeiten zählen also nicht dazu, auch wenn sie häufig vorkommen.
2. Der Mobber oder die mobbende Gruppe hat das Ziel, das Opfer auszustoßen. Dazu werden die Zusammenarbeit sowie die Kommunikation untereinander verweigert sowie das soziale Ansehen des Opfers geschädigt.
Mobbing-Tagebuch schreiben
Gemobbte sollten ein Mobbing-Tagebuch führen. Darin halten sie fest, was vorgefallen ist und wer wann anwesend war. Wichtig dabei ist, die genauen Worte und Formulierungen des Mobbers festzuhalten und die eigene Reaktion zu beschreiben. Das Tagebuch dient als Gedächtnisstütze, wenn es zu einem Klärungsgespräch mit der Gegenseite kommt.
Mit den Aufzeichnungen kann auch festgestellt werden, ob es sich bei den Vorfällen um Mobbing handelt oder eher um wiederholte Konflikte. Sollte es sich lediglich um einen Konflikt handeln, muss dieses Problem nämlich anders angegangen werden als wenn es sich um Mobbing handelt.
Gespräch mit dem Mobber führen
Bevor die Fronten endgültig verhärten, können Gemobbte mit dem Mobber ein sachliches Gespräch unter vier Augen führen. Bei diesem Gespräch sollten sie immer nur bei den Tatsachen bleiben und in Ich-Botschaften sprechen, also nur die eigenen Gefühle und Eindrücke beschreiben. Dem Mobber etwas zu unterstellen oder über seine Beweggründe zu mutmaßen, kann die Situation verschlimmern.
Gemobbte sollten die Reibungspunkte ohne Schuldzuweisungen und Kommentare darstellen. Sie sollten beschreiben, wie sie sich während des Mobbens fühlen und einen Neuanfang für die Zusammenarbeit vorschlagen. Versucht der Mobber, den Sachverhalt zu verharmlosen, sollte ihm klar gemacht werden, dass sein Verhalten nicht ohne Folgen bleiben und dass Beschwerden beim Vorgesetzten oder dem Betriebsrat folgen werden.
Vorgesetzten einbeziehen
Bringt das Gespräch mit dem mobbenden Kollegen keine Besserung der Situation, sollte der Vorgesetzte über die Vorgänge informiert werden. Auch hier muss das Anliegen sachlich vorgetragen werden. Das Mobbing-Tagebuch kann dabei als Gedächtnisstütze dienen. Der Gemobbte kann vorschlagen, vom Mobber durch Versetzung getrennt zu werden oder fordern, ihn zu verwarnen.
Da Vorgesetzte eine Fürsorgepflicht ihren Mitarbeitern gegenüber haben, müssen sie darauf reagieren. Gemobbte sollten daher auch eine verbindliche Zusage einfordern, was wann konkret unternommen wird.
Hilfe gegen fiese Kollegen vom Betriebsrat einfordern
Gibt es einen Betriebsrat, können sich Mobbing-Opfer auch an ihn wenden. Manche Betriebsvereinbarungen regeln Schlichtungsverfahren bei Mobbing, während andere Unternehmen über einen Konfliktbeauftragen verfügen, an den sich Gemobbte wenden können.
Der Betriebsrat oder der Konfliktbeauftragte berät den Betroffenen und veranlasst Gespräche mit den Beteiligten. Der Betriebsrat ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die Mitarbeiter des Unternehmens nicht benachteiligt werden. Er hat allerdings nicht die Mittel, den Mobber zu bestrafen.
Wann bei Mobbing am Arbeitsplatz rechtliche Schritte einleiten?
Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) können Betroffene beim Betriebsrat eine Beschwerde einlegen. Aufgrund dieser Beschwerde darf es aber zu keiner nachteiligen Behandlung der Betroffenen kommen. Wenn der Beschwerde stattgegeben wird, muss der Arbeitgeber für die Lösung des Konflikts sorgen. Wird sie abgewiesen, können Betroffene den Betriebsrat nochmals ansprechen oder die nächsthöhere rechtliche Instanz einschalten.
Geht das Unternehmen nicht auf die Beschwerde ein, besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber schriftlich abzumahnen. In der Abmahnung können die Betroffenen ankündigen, eine Kündigung mit Schadensersatzforderung einzureichen, falls die Situation sich nicht bessert. Vor diesem Schritt ist eine Rücksprache mit dem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt empfehlenswert.