BeschwerdestelleBeschwerdestelle im Betrieb einrichten

  • Warum brauchen Unternehmen eine Beschwerdestelle?
  • Pflicht zur Einrichtung einer Beschwerdestelle
  • Wer kann als Beschwerdestelle fungieren?
  • Qualifikationen für eine Beschwerdestelle
  • Bekanntmachung im Betrieb
  • Zugang zur Beschwerdestelle
  • Was macht die Beschwerdestelle?
  • Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
  • Beschwerdestelle gemäß Lieferkettengesetz
  • 2 Vorlagen im Praxisteil

Warum brauchen Unternehmen eine Beschwerdestelle?

Beschäftigte haben das Recht, sich bei einer zuständigen Stelle des Betriebs zu beschweren, wenn sie sich im Kontext ihres Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, von anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines im AGG genannten Merkmals benachteiligt fühlen. Das besagt § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Eine Beschwerde kommt demnach in Betracht bei Diskriminierungen wegen

  • der Rasse oder der ethnischen Herkunft
  • des Geschlechts
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Identität

Pflicht zur Einrichtung einer Beschwerdestelle

Aus dem Beschwerderecht der Beschäftigten ergibt sich, dass alle Unternehmen eine interne Beschwerdestelle benennen und einrichten müssen. An diese können sich betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.

Die Pflicht zur Einrichtung einer Beschwerdestelle gilt für sämtliche Unternehmen in Deutschland, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch für Kleinbetriebe gibt es hier keine Ausnahmeregelung.

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