Warum ist Arbeitsschutz im Betrieb wichtig?

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz liegen nicht nur im Interesse der Beschäftigten. Wenn Mitarbeitende durch die Arbeit krank werden oder einen Arbeitsunfall erleiden, fallen sie aus – oft für längere Zeit. Dementsprechend muss es für Arbeitgeber ein Anliegen sein, dass die Beschäftigten bei der Arbeit möglichst wenig Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind.

Durch geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung können und müssen Arbeitgeber vorbeugen.

Verantwortung für Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber – und als solcher in erster Linie die Geschäftsleitung – ist dafür verantwortlich, dass:

  • Arbeitsschutzmaßnahmen organisiert und umgesetzt werden,
  • die Mitarbeitenden über Arbeitsschutzmaßnahmen informiert werden und
  • die Vorgaben zum Arbeitsschutz von allen im Betrieb Tätigen beachtet und eingehalten werden.

Die Geschäftsleitung darf bestimmte Bereiche des Arbeitsschutzes an dafür geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter delegieren. Die Verantwortung für die Übertragung von Aufgaben trägt die Geschäftsleitung als Arbeitgeber selbst. Auch Führungskräfte tragen in ihrem Tätigkeitsbereich Verantwortung für den Arbeitsschutz.

Hinweis

Wer bezahlt für den Arbeitsschutz?

Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen – etwa für das Bereitstellen spezieller Schutzkleidung oder für bauliche Veränderungen – muss der Arbeitgeber tragen. Er darf solche Aufwendungen nicht auf die Beschäftigten abwälzen.

Grundlegende Arbeitgeberpflichten zum Arbeitsschutz

Allgemeine Regeln für den Arbeitsschutz finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz die Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Anhand dieser Analyse entscheiden sie, welche Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig sind.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet,

  • erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und von berufsbedingten Erkrankungen zu treffen – unter Berücksichtigung der Umstände, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz beeinflussen;
  • die durchgeführten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und
  • Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen;
  • hinsichtlich der Planung und Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen für eine geeignete Organisation zu sorgen und
  • die erforderlichen Mittel bereitzustellen;
  • Vorkehrungen zu treffen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden;
  • die Mitarbeitende hinsichtlich der Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterweisen.
Hinweis

Arbeitsschutz in Österreich und in der Schweiz

In Österreich und in der Schweiz gelten vergleichbare Regeln und Pflichten. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen finden Sie unter: Rechtsvorschrift für ArbeitnehmerInnenschutzgesetz für Österreich und Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) für die Schweiz.

Gefährdungsbeurteilung

Zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Arbeitgeber müssen in Bezug auf jeden einzelnen Arbeitsplatz analysieren, welches Gefahrenpotenzial dort besteht.

Aus dieser Analyse ergibt sich, welche Risikofaktoren reduziert werden müssen, welche Mängel zu beseitigen sind und welche Schutzmaßnahmen im Einzelnen notwendig sind.

Bei der Gefährdungsbeurteilung ist zu unterscheiden zwischen:

  • arbeitsbereichsbezogenen Gesundheitsrisiken
  • tätigkeitsbezogenen Gesundheitsrisiken
  • personenbezogenen Gesundheitsrisiken
Merke

Wann die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung wichtig ist

Eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere bei bestimmten Personengruppen angebracht, zum Beispiel bei den folgenden Gruppen:

  • Mitarbeiterinnen während der Schwangerschaft
  • Beschäftigte mit einer Behinderung
  • Mitarbeitende mit einer chronischen Erkrankung

Unterweisung der Beschäftigten zum Thema Arbeitsschutz

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausreichend und angemessen unterweisen. Das heißt: Sie müssen ihnen ausreichende Informationen zu den betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen zukommen lassen und sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon Kenntnis erlangen.

Ziel einer solchen Unterweisung ist, dass die Beschäftigten mögliche Gefahren erkennen und die vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen anwenden, um das Gesundheits- und Unfallrisiko zu verringern.

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers, eine solche Unterweisung durchzuführen. Er darf jedoch diese Aufgabe an eine andere fachkundige Person im Unternehmen delegieren.

Mitwirkungspflicht der Beschäftigten

Arbeitsschutz ist aber nicht nur eine Sache des Arbeitgebers oder der Geschäftsleitung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine Mitwirkungspflicht. Sie sind unter anderem dazu verpflichtet:

  • Geräte und Maschinen ordnungsgemäß zu bedienen,
  • Weisungen des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsschutzes zu befolgen,
  • Gefahren oder Störungen unverzüglich zu melden,
  • Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskollegen nicht zu gefährden,
  • vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung zu benutzen.
Hinweis

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsschutz missachtet

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, dass der Arbeitgeber Abhilfe schafft, wenn etwas nicht den Arbeitsschutzvorgaben entspricht (Beispiel: Im Büro ist es zu heiß). Um dies durchzusetzen, gibt es verschiedene Wege:

  • Zunächst sollten Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Geschäftsführung selbst suchen.
  • Wenn das nichts bringt, wenden Sie sich an den Betriebsrat (falls es einen solchen gibt).
  • Führen alle Gespräche zu keiner Verbesserung und der Arbeitgeber ändert weiterhin nichts, können Sie sich an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden, die unter anderem eine Kontrollfunktion hat.

Wichtige Gesetze rund um den Arbeitsschutz

Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es eine Reihe weiterer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die beim Arbeitsschutz eine wichtige Rolle spielen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Dort finden sich unter anderem Vorgaben zu folgenden Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

  • Beleuchtung von Betriebsräumen
  • Lüftung von Räumen
  • Raumtemperatur und Schutz vor Hitze
  • Lärmschutz
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Pausen- und Bereitschaftsräume
  • Sanitärräume
  • Fluchtwege und Notausgänge
  • Baustellen
  • Bildschirmarbeitsplätze
  • Nichtraucherschutz

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Noch mehr ins Detail gehen die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), welche die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Sie befassen sich beispielsweise mit der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen oder mit Raumabmessungen und Bewegungsflächen.

In ASR A1.2 sind unter anderem die Flächen und Abmessungen für Büroarbeitsplätze festgelegt. Demnach muss ein Büro für eine Person eine Fläche von mindestens 3,10 m zu 2,80 m aufweisen (siehe Abbildung 1).

© VBG Hamburg
Abbildung 1: Grundflächen von Arbeitsplätzen in Büroräumen
Quelle: VBG Hamburg, nach ASR A1.2, 2013/2022, Seite 15

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, wie Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen einzusetzen sind. Konkretisiert wird dieses Gesetz durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Normen, Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz

Große Bedeutung für den Arbeitsschutz haben einige weitere Vorschriften, technische Regelwerke und Normen. Diese ergeben sich aus:

  • Vorschriften, Regeln und Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
  • Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV)
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • LASI-Veröffentlichungen
  • ISO-, EN- und DIN-Normen sowie VDI-Richtlinien

In diesen Regelwerken sind konkrete Anforderungen zum Arbeitsschutz und zu seiner Umsetzung formuliert.

Tipp

Informationen zum Thema Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheit

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet (für Deutschland) auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen zu diesem Thema an; unter anderem alle geltenden Rechtstexte und Technischen Regeln. Außerdem gibt es dort viele Leitfäden und praktische Hilfen für die Umsetzung.

Weitere Informationen und Unterstützung finden sich auf den Webseiten der Berufsgenossenschaften wie der VBG – im Bereich Prävention und Arbeitshilfen, beim Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) oder bei der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).

Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz

Mit dem Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 haben betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen wesentlich an Bedeutung gewonnen. Als Reaktion auf die Pandemie wurde in Deutschland die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erlassen, die den Arbeitgebern bestimmte Pflichten zum betrieblichen Infektionsschutz auferlegte. Seit Ende Mai 2022 gilt diese Verordnung jedoch nicht mehr.

Trotzdem können – je nach Infektionsgeschehen – Unternehmen aufgrund der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (weiterhin) dazu verpflichtet sein, bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.

Brandschutz als Teilbereich des Arbeitsschutzes

Brandschutz ist als ein wichtiger Teilbereich des Arbeitsschutzes zu verstehen. Wichtige Brandschutz-Vorschriften finden sich:

  • im Arbeitsschutzgesetz
  • in der Arbeitsstättenverordnung
  • in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
  • in der Gefahrstoffverordnung
  • in den länderspezifischen Bauordnungen

Beim Brandschutz sind vorrangig folgende Maßnahmen sinnvoll:

  • bauliche, technische und organisatorische Brandschutz-Maßnahmen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
  • allgemeine Maßnahmen und Vorgaben zur Verhütung von Bränden
  • Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen
  • vorsorgliche Maßnahmen für den Einsatz der Feuerwehr

Wie bei anderen Arbeitsschutzmaßnahmen trägt auch beim Brandschutz der Arbeitgeber die Gesamtverantwortung. Alternativ dazu kann er einzelne Aufgaben an Führungskräfte, betriebliche Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer delegieren.

Praxis

Als Führungskraft im Unternehmen müssen Sie dafür sorgen, dass die Bestimmungen zum Arbeitsschutz eingehalten und die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden. Folgende Aufgaben sind dazu durchzuführen:

Gefährdungsbeurteilung erstellen

  • Begehen Sie den Unternehmensbereich, für den Sie verantwortlich sind und ermitteln Sie mögliche Gefährdungen.
  • Dokumentieren Sie alle erkannten Gefährdungen.
  • Beurteilen Sie diese Gefährdungen im Hinblick auf das Risiko, dass ein gesundheitlicher Schaden eintritt.

Erforderliche Maßnahmen umsetzen

  • Erstellen Sie eine Liste mit den notwendige Schutzmaßnahmen, um Gefährdungen zu vermeiden oder deren Folgen zu verringern.
  • Setzen Sie diese notwendigen Schutzmaßnahmen um (unter Einbeziehung der dafür vorgesehenen Fachkräfte).
  • Erstellen Sie einen Notfallplan, halten Sie diesen bereit; darin sollten insbesondere Informationen enthalten sein zu: Erste-Hilfe-Leistungen, Fluchtwege, Notausgänge.
  • Stellen Sie den Arbeitsschutz auch beim Einsatz von Fremdfirmen sicher.

Mitarbeiter hinsichtlich des Arbeitsschutzes unterweisen

  • Informieren Sie alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig zum Thema Arbeitsschutz.
  • Weisen Sie auf deren Mitwirkungspflichten hin.
  • Informieren und unterweisen Sie dementsprechend neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Team.
  • Bieten Sie Informationen zum Thema Arbeitsschutz an: in Form von Aushängen oder im Intranet.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter die Informationen zur Kenntnis nehmen; zum Beispiel durch ein Formular „Habe ich zur Kenntnis genommen.“

Dokumentieren Sie, wann Sie welche Beschäftigten Ihres Unternehmens zu Themen des Arbeitsschutzes informiert und unterwiesen haben. Halten Sie dazu in der folgenden Vorlage fest, um welche Themen es bei der einzelnen Maßnahme ging und wer entsprechend informiert wurde. Sie erkennen, wo noch entsprechende Informationsveranstaltungen durchgeführt werden müssen.

Lassen Sie sich die Teilnahme an der entsprechenden Maßnahme oder Informationsveranstaltung bestätigen. Nutzen Sie dazu das folgende Formular.

Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls anpassen

  • Überprüfen Sie regelmäßig, wo in Ihrem Verantwortungsbereich Gefahren drohen und passen Sie Ihren Maßnahmenplan an.
  • Halten Sie Arbeitsunfälle fest, gehen Sie den Ursachen nach und beseitigen Sie diese.
  • Schaffen Sie in Ihrem Team das Bewusstsein, dass Arbeitsschutz für alle wichtig ist.

Alle zwingend notwendigen Aktivitäten und Maßnahmen, die Sie als Führungskraft durchführen, umsetzen und sicherstellen müssen, sind in der folgenden Checkliste zusammengefasst. Halten Sie darin fest:

  • was noch offen ist,
  • was bereits getan wurde,
  • wo Sie dringend aktiv werden müssen.

Dazu im Management-Handbuch

Weitere Kapitel zum Thema