ArbeitsrechtWie Sie mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten

  • Wer ist der Betriebsrat?
  • Was sind die Ziele und Aufgaben des Betriebsrats?
  • Wann darf ein Betriebsrat gegründet werden?
  • Welche Rechte hat der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber?
  • Wann muss der Betriebsrat informiert oder konsultiert werden?
  • Bei welchen personellen Themen darf der Betriebsrat mitbestimmen?
  • Praxisbeispiel für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Wann kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden?
  • Was passiert bei Verstößen gegen das Mitbestimmungsrecht?
  • Was tun bei Konflikten mit dem Betriebsrat?
  • Mit Vorlage im Praxisteil

Wer ist der Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist ein gewähltes Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Unternehmens gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Dieses Gremium setzt sich aus Mitarbeitenden des Unternehmens zusammen, die regelmäßig von der Belegschaft gewählt werden.

Der Betriebsrat hat das Recht, bei verschiedenen Angelegenheiten wie Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Entlassungen mitzubestimmen und mitzuwirken. In Deutschland ist die Einrichtung und Tätigkeit von Betriebsräten durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung wird die Arbeitnehmervertretung als Personalrat bezeichnet.

Was sind die Ziele und Aufgaben des Betriebsrats?

Ziele und Aufgaben des Betriebsrates sind insbesondere:

  • Betriebsalltag im Sinne der Beschäftigten mitgestalten
  • Arbeitsplätze sichern
  • Missverständnisse  verhindern
  • Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lösen und schlichtend eingreifen
  • Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzen und Verträgen sicherstellen
  • Gleichstellung durchsetzen
  • Integration ausländischer Arbeitnehmender fördern
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern

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