DatenschutzDatenschutz im Personalwesen

Wer Mitarbeiter beschäftigt, hat zwangsläufig mit einer Fülle von Personaldaten zu tun. Bei der Verwaltung dieser Daten müssen die Verantwortlichen die geltenden Datenschutzvorschriften im Blick haben und einhalten.

Warum Datenschutz in der Personalverwaltung?

In der Personalabteilung eines Unternehmens werden unter anderem eine Vielzahl persönlicher Daten von Arbeitnehmern verarbeitet, gespeichert und verwaltet. Diese Daten sind gemäß den Datenschutz-Vorschriften zu schützen. Denn die Beschäftigten haben einen Anspruch darauf, dass ihre Persönlichkeitsrechte auch im Arbeitsverhältnis geschützt sind.

Zur Datenverarbeitung zählen insbesondere das Erheben und Erfassen, Speichern, Verwenden, Abfragen, Übermitteln, Abgleichen und Löschen von Daten.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den betrieblichen Datenschutz sind:

  • das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Wichtig: Der Datenschutz bezieht sich nicht nur auf Personaldaten, die im laufenden Arbeitsverhältnis erfasst werden, sondern auch auf Bewerberdaten, die während des Bewerbungsprozesses gesammelt und ausgewertet werden.

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