MinijobBeschäftigung von Minijobbern – Was Sie beachten müssen

In vielen Betrieben werden Teilzeitkräfte auf Minijob-Basis eingesetzt. Entscheidend für den Status als Minijobber ist die Lohnobergrenze, die eingehalten werden muss. Was ist bezüglich der Verdienstgrenze zu beachten? Welche Abgaben fallen an? Wo sind Minijobber an- und abzumelden? Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten für Minijobber?

Was ist ein Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Entgelt (Gehalt oder Lohn) die Geringfügigkeitsgrenze von 556 EUR pro Monat (Stand: 2025) nicht übersteigt; eine solche Beschäftigung wird auch als Minijob bezeichnet.

Um eine geringfügige Beschäftigung handelt es sich außerdem, wenn die Beschäftigung kurzfristig, also zeitlich begrenzt ist.

Eine geringfügige Beschäftigung kann der einzige Job des jeweiligen Arbeitnehmers sein, sie kann aber auch als Nebenjob neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden.

Das Besondere ist: Wer auf Minijob-Basis arbeitet, ist für diese Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Minijobber müssen also für diese Zweige der Sozialversicherung keine eigenen Beiträge und keinen Arbeitnehmeranteil zahlen.

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