Mutterschutz und ElternzeitMitarbeiterinnen und Schwangerschaft – Schutzpflichten der Arbeitgeber
- Die gesetzliche Mutterschutzfrist
- Welche Arbeiten während der Schwangerschaft verboten sind
- Gefährdungsbeurteilung durchführen
- Wann ein betriebliches Beschäftigungsverbot infrage kommt
- Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot?
- Was bedeutet Teilbeschäftigungsverbot?
- Lohnfortzahlung während eines Beschäftigungsverbots
- Was gilt im Hinblick auf Nachtarbeit?
- Darf eine Schwangere an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
- Sonderkündigungsschutz für Schwangere
- Ausnahmegenehmigung vom Sonderkündigungsschutz
- Mutterschutz in Österreich und in der Schweiz
- 2 Vorlagen im Praxisteil
Die gesetzliche Mutterschutzfrist
Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt in Deutschland sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In diesem Zeitraum darf die werdende Mutter nicht mehr beschäftigt werden.
Doch schon in der Zeit vor Beginn der Mutterschutzfrist sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, schwangere Mitarbeiterinnen besonders zu schützen. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass der Arbeitsplatz zum Schutz der schwangeren Frau entsprechend umgestaltet werden muss.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Schwangeren und Müttern finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG).