Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)Wie Sie Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) umsetzen – Ziele, Ablauf, Beispiele
Wann ein BEM durchgeführt werden muss
Gemäß § 167 Absatz 2 SGB IX sind Arbeitgeber zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Das BEM muss also durchgeführt werden:
- wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mehr als sechs Wochen am Stück krankheitsbedingt ausfällt,
- wenn mehrere (Kurz-) Erkrankungen zusammen zu einer Ausfallzeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres führen.
Die Zeitangaben „innerhalb eines Jahres“ im Sinne dieser Vorschrift ist übrigens nicht gleichzusetzen mit „innerhalb eines Kalenderjahres“, sondern bezieht sich auf die zurückliegenden zwölf Monate.
Wer muss das BEM durchführen?
Verantwortlich für die Durchführung ist der Arbeitgeber. Die Verpflichtung zur betrieblichen Eingliederung besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Auch Kleinbetriebe müssen also ein BEM durchführen, falls die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Für die Umsetzung der mit BEM verbundenen Maßnahmen betraut die Geschäftsleitung meist einen Vertreter oder eine Vertreterin aus der Personalabteilung sowie den oder die unmittelbare Vorgesetzte der Person, die nach Krankheit wieder eingegliedert werden soll.