Unternehmensmitbestimmung oder betriebliche Mitbestimmung?

Unternehmensmitbestimmung ermöglicht es den Betriebsangehörigen, auf wirtschaftliche und unternehmerische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Im Gegensatz dazu bezieht sich die betriebliche Mitbestimmung auf die Beteiligung der Mitarbeitenden an sozialen oder personellen Entscheidungen. Dieser Beiträge erläutert die Unterschiede – auch anhand von Beispielen.

Unterschied zwischen Unternehmensmitbestimmung und betrieblicher Mitbestimmung

Die Unternehmensmitbestimmung ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, über Vertreter in den Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften (zum Beispiel: AG, GmbH) Einfluss auf die Unternehmenspolitik zu nehmen.

Dies betrifft in Deutschland vorwiegend größere Unternehmen. Die Repräsentation im Aufsichtsrat erfolgt dabei häufig paritätisch: Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter stellen jeweils 50 % der Mitglieder.

Im Gegensatz dazu findet die betriebliche Mitbestimmung auf der Ebene des einzelnen Betriebs statt und wird durch den Betriebsrat ausgeübt. Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Betriebs gewählt. Er hat das Recht, bei einigen Angelegenheiten mitzubestimmen. Das betrifft vorwiegend Fragen, bei denen es um die Arbeitsbedingungen geht, wie zum Beispiel:

  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsregelungen
  • Sicherheitsvorschriften
  • soziale Angelegenheiten

Jeder Betrieb ab einer Größe von fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann einen Betriebsrat wählen.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung sind in Deutschland umfangreich und differenziert ausgestaltet. Sie zielen darauf ab, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an wichtigen Entscheidungsprozessen auf der höchsten Ebene zu beteiligen. Die Grundlagen zur Unternehmensmitbestimmung sind im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt.

Diese Form der Mitbestimmung findet zum Beispiel über die Aufsichtsräte großer Unternehmen statt, wie Siemens oder Volkswagen.

Die rechtliche Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und gibt den Rahmen für die Mitbestimmung auf Betriebsebene vor.

Es sieht unter anderem vor, dass Betriebsräte regelmäßige Betriebsversammlungen abhalten und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen mitwirken.

Beispiel für Unternehmensmitbestimmung

Bei einem großen deutschen Automobilhersteller ist der Aufsichtsrat paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt.

Wenn das Unternehmen entscheidet, ein neues Werk im Ausland zu bauen, bestimmen die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bei diesem Vorhaben mit. Ihre Rolle ermöglicht es ihnen, Einfluss auf strategische Entscheidungen zu nehmen, die langfristige Auswirkungen auf die Belegschaft haben.

Beispiel für betriebliche Mitbestimmung

In einem mittelständischen Betrieb in Deutschland hat der Betriebsrat das Recht, bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle mitzubestimmen.

Als das Unternehmen plant, Schichtarbeit einzuführen, muss der Betriebsrat zustimmen. Durch Verhandlungen mit der Geschäftsführung stellt der Betriebsrat sicher, dass Mitarbeitende zusätzliche Pausen machen dürfen und Zuschläge für Schichtarbeit erhalten.

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