ArbeitszeitWie ist die Wochenarbeitszeit gesetzlich geregelt?

Wie lange dürfen Arbeitnehmer pro Woche arbeiten? Und welche Unterschiede gibt es jeweils bei Voll- und bei Teilzeit? Außerdem: Wie wird die Arbeitszeit aufgeteilt, wenn Mitarbeitende nur vier Tage pro Woche arbeiten möchten?

Wie hoch ist die maximale wöchentliche Arbeitszeit?

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die wöchentliche Arbeitszeit maximal 48 Stunden betragen. In Ausnahmefällen darf sie auf 60 Stunden verlängert werden. Und zwar, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet wird. In diesem Fall kommt es auf den Durchschnitt und nicht auf die tatsächliche Arbeitszeit pro Woche an.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gilt für die 6-Tage-Woche (8 Stunden täglich). Ebenso bezieht sich die Verlängerung auf 60 Stunden auf die 6-Tage-Woche (10 Stunden täglich). Das Arbeitszeitgesetz in Deutschland geht von einer Arbeit an Werktagen aus, also von Montag bis Samstag.

Bedeutet „Vollzeit“ automatisch eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden?

Nein. In den meisten Unternehmen gilt die 40-Stunden-Woche nach wie vor als Standard. Wer „halbtags“ arbeitet, leistet entsprechend 20 Stunden pro Woche seinen Dienst.

Allerdings gibt es auch Betriebe, in denen Vollzeitkräfte 37,5 Stunden pro Woche arbeiten. Die Teilzeitkräfte arbeiten bei diesem Modell ebenfalls entsprechend weniger.

Welche Wochenarbeitszeit gilt bei einer 4-Tage-Woche?

Unter anderem aufgrund des Fachkräftemangels führen einige Betriebe die 4-Tage-Woche ein. Ob sich dieser Trend fortsetzt, wird sich erst noch zeigen. Da die erlaubte tägliche Höchstarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland bei zehn Stunden liegt, verteilen Unternehmen die 40 Stunden auf vier Tage. Andere Arbeitgeber gehen sogar so weit, dass vier Tage pro Woche acht Stunden gearbeitet wird; ohne eine Kürzung des Gehalts.

Andere Unternehmen vereinbaren mit ihren Mitarbeitenden eine 4-Tage-Woche bei 80 Prozent des Gehalts. Dieses Teilzeitmodell ist heute üblicher als noch vor einigen Jahren. Arbeitnehmer arbeiten dann regelmäßig 32 Stunden pro Woche. Wie genau die 32 Stunden auf die Arbeitstage verteilt werden, vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell – unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen.

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