ArbeitsrechtGehören Pausen zur Arbeitszeit?

Ob Pausen zur Arbeitszeit gehören, ist in Deutschland vom Gesetzgeber klar geregelt. Wie Betriebspausen, Ruhepausen, Erholungspausen und Ruhezeiten definiert sind und was sie unterscheidet, erläutert dieser Artikel. Außerdem erfahren Sie, wann eine Pause eingelegt und wie sie gestaltet werden kann.

Werden Pausen bezahlt?

Laut Arbeitszeitgesetz müssen Pausen nicht bezahlt werden. Ausnahme: Es wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vertrag etwas anderes vereinbart. In diesem Fall müssen sich beide Vertragspartner an die Abmachung halten. Das gilt auch, wenn es im Tarifvertrag für den Arbeitgeber abweichende Regelungen zu Pausen gibt.

Sind alle Pausen unbezahlt?

Tarifverträge, betriebliche Vereinbarungen oder Arbeitsverträge können gesondert regeln, ob Pausen und welche Pausen doch bezahlt werden und damit zur Arbeitszeit gehören. Es wird zwischen verschiedenen Pausenarten unterschieden:

  • Ruhepausen, die im Allgemeinen nicht bezahlt werden und in denen der Arbeitnehmer tun kann, was er will. Er muss auch keinen Bereitschaftsdienst leisten.
  • Erholungspausen, die bezahlt werden und die notwendig sind, damit keine Fehler im Arbeitsprozess entstehen oder Gefahren für den Arbeitnehmer selbst oder andere Personen entstehen. Die Erholungspausen sind meistens kurz (5 Minuten) und werden bezahlt. Je nach Belastung durch die Arbeit können die Erholungspausen stündlich oder mehrmals täglich erfolgen.
  • Betriebspausen sind durch den Betrieb verursachte Unterbrechungen der Arbeit. Der Mitarbeiter arbeitet in dieser Zeit zwar nicht, steht aber weiterhin mit seiner Arbeitskraft zur Verfügung und kann jederzeit wieder loslegen; er ist in Arbeitsbereitschaft. Deshalb sind Betriebspausen bezahlte Pausen. Entsprechendes gilt bei Bildschirm- oder Lärmpausen, die in besonderen Situationen gemacht werden.
  • Ruhezeit als die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, in der nicht gearbeitet wird. Auch diese Zeit wird nicht bezahlt.

Wann muss eine Pause eingelegt werden?

Wenn die Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden pro Tag liegt, hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten, die aber nicht bezahlt werden muss. Arbeitet er länger als neun Stunden pro Tag, muss er die Möglichkeit haben, mindestens 45 Minuten Pause zu machen.

Eine Pause muss spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit erfolgen und mindestens 15 Minuten lang sein – ansonsten dient sie nicht der Erholung und dem Schöpfen neuer Arbeitskraft.

Wie muss die Pause gestaltet werden?

Der Arbeitnehmer muss selbst entscheiden dürfen, was er in seiner Pause macht und wo er sie verbringt – schließlich bleibt sie in der Regel unbezahlt und fällt daher in die Kategorie „Freizeit“. Beschäftigte sind in der Ausgestaltung ihrer Pausen somit vollkommen frei.

Mitarbeitende sind nicht etwa gezwungen, die Pause in der Kantine zu verbringen, weil der Arbeitgeber es gerne sieht, dass sich Mitarbeitende hier weiter über Projekte austauschen oder der Teamgeist durch das gemeinsame Essen gestärkt wird. Er müsste zu diesem Zweck zum Beispiel ein Team-Event organisieren, das während der bezahlten Arbeitszeit stattfindet.

Vom Arbeitgeber eingeschränkt kann die Ausgestaltung der Pause dann werden, wenn der Arbeitnehmer jederzeit auf Abruf bereitstehen muss – etwa bei einem Notfall. Dann handelt es sich allerdings um eine „Bereitschaft“ und nicht um eine klassische Pause. Die Zeit muss somit bezahlt werden.

In welchem Gesetz werden Pausen geregelt?

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) finden Sie alle wichtigen Regeln zu Arbeitszeiten, arbeitsfreien Zeiten, Pausen, Schichtarbeit und weiteren wichtigen Themen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Speziell der § 4 Ruhepausen beschäftigt sich mit der Dauer und Häufigkeit von Pausen.

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