ArbeitsschutzWie spreche ich einen psychisch erkrankten Mitarbeiter an?

Arbeitgeber müssen bei psychischen Erkrankungen von Mitarbeitenden ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Was sollten Sie tun, um diese zu erfüllen? Wie suchen Sie das Gespräch, ohne persönliche Grenzen zu überschreiten? Und was unternehmen Sie, wenn sich die Lage nicht bessert?

Gesprächstermin mit psychisch erkranktem Mitarbeiter vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit dem psychisch erkrankten Mitarbeiter und beachten Sie dabei die folgenden Punkte:

  • Erlauben Sie, dass der Betroffene eine Vertrauensperson auswählt, die am Gespräch teilnimmt.
  • Planen Sie einen kurzen Besprechungstermin, um den Mitarbeiter nicht zu überfordern – eine halbe Stunde bis maximal 60 Minuten reichen aus. Bei Bedarf wird ein Folgetermin vereinbart.
  • Halten Sie sich an die Vorgaben zur Schweigepflicht und den Datenschutz. Machen Sie sich vor dem Gespräch bei Bedarf noch einmal mit den aktuell geltenden Bestimmungen vertraut.
  • Reflektieren Sie: Haben Sie, das Unternehmen oder andere Mitarbeitende einen Anteil am schlechten psychischen Zustand des Betroffenen? Falls ja, stehen Sie während des Gesprächs dazu.
  • Wahren Sie die Distanz, um stets professionell aufzutreten. Es hilft niemandem weiter, wenn Sie emotional werden.
  • Legen Sie für sich fest: Was sind die Ziele, welches Ergebnis erwarten Sie sich von dem Gespräch?
  • Stellen Sie während des Gesprächs keine Diagnosen, sondern halten Sie Ihre Aussagen allgemein.

Wie kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach?

Beim ersten Gespräch steht die Fürsorge im Mittelpunkt. Versuchen Sie herauszufinden, ob die Ursache für die psychische Störung im beruflichen Umfeld begründet liegt oder im privaten. Ist das Zweite der Fall, fordern Sie den Betroffenen auf, sich professionelle Hilfe zu suchen.

Machen Sie deutlich, dass Sie erwarten, dass sich der Betroffene um seine psychische Gesundheit kümmert. Verweisen Sie dazu auf interne und externe Anlaufstellen.

Was tun, wenn sich an der Situation nichts ändert?

Wenn sich trotz der Gespräche und Ihrer Bemühungen nichts ändert und der Mitarbeiter sich keine Hilfe sucht, gehen Sie so vor:

  • Benennen und beschreiben Sie die gewünschten Verhaltensänderungen noch einmal. Fragen Sie nach, ob sie verstanden wurden und der Betroffene bereit ist, etwas zu ändern.
  • Beschreiben Sie, dass und auf welche Weise Kolleginnen und Kollegen durch das Verhalten belastet werden.
  • Erläutern Sie, dass und warum der Betroffene selbst dafür verantwortlich ist, seine psychische Störung behandeln und sich beraten zu lassen.
  • Fragen Sie den psychisch erkrankten Mitarbeiter, ob er wünscht, dass der Betriebsrat, die Personalabteilung, der betriebsärztliche Dienst oder eine Sozialberatung zu weiteren Gesprächen hinzugezogen werden sollen.
  • Legen Sie klare Regeln fest, die Sie und der betroffene Mitarbeiter einhalten müssen.

Geben Sie positives Feedback, sobald sich die Möglichkeit ergibt: Motivieren Sie den Mitarbeiter zum Durchhalten, wenn Sie erste positive Verhaltensänderungen erkennen.

Dazu im Management-Handbuch

Ähnliche Artikel

Excel-Tipps