Produkthaftung und ProduktsicherheitEU-Verordnung 2023/988 zur Produktsicherheit (GPSR)
Worum geht es bei der General Product Safety Regulation – GPSR
In der neuen Verordnung (EU) 2023/988 zur Produktsicherheit regelt die Europäische Union die Pflichten der Unternehmen, die Produkte herstellen, in Verkehr bringen oder für den Markt bereitstellen. Ziel ist, dass nur sichere Produkte an Verbraucherinnen und Verbraucher (Endkunden) verkauft werden.
Betroffen sind zunächst alle Produkte oder Gegenstände, die für Verbraucher (Konsumenten) gedacht sind oder die von diesen genutzt werden können. Dabei kann es sich um neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte handeln; oder um Produkte, die als Teil einer Dienstleistung verwendet werden.
Die Verordnung gilt unabhängig davon, ob diese Produkte verkauft, vermietet oder verschenkt werden.
Für solche Produkte, für die es gesonderte Anforderungen an die Produktsicherheit in anderen Verordnungen oder Gesetzen gibt, gelten nur die Bestimmungen, die nicht in den weitergehenden Vorgaben behandelt werden.
Außerdem sind in der Verordnung Produkte aufgezählt, die ebenfalls ausgenommen sind; insbesondere Lebensmittel, Agrarprodukte und Medizinprodukte.
Die Verordnung ersetzt die bisherige EU-Richtlinie 2001/95/EG und ist in allen EU-Ländern unmittelbar wirksam. Sie gilt seit dem 13.12.2024.
Alle betroffenen Unternehmen müssen die Regelungen der Verordnung befolgen und für die Produktsicherheit sorgen. Andernfalls können die EU-Länder Sanktionen aussprechen und die Verantwortlichen werden haftbar gemacht.