Produkthaftung und ProduktsicherheitMaßnahmen und Aufgaben zur Produktsicherheit
Verkehrssicherungspflichten erfüllen
Wer ein Produkt verkauft oder in Verkehr bringt, schafft beim Kunden einen Zustand, der dort zu einem Schaden führen kann. Der Hersteller eines Produkts darf seine Kunden und die Anwender des Produkts aber nicht schädigen.
Ein Schaden kann entstehen, wenn der Hersteller etwas aktiv tut oder wenn er etwas unterlässt. Der Hersteller eines Produkts unterliegt deshalb der sogenannten Verkehrssicherungspflicht.
Verkehrssicherungspflicht meint: Jemand, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
Die Verkehrssicherungspflicht ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadenersatzansprüchen nach § 823 BGB führen kann.
Grundsätzlich gilt dabei: Je gefährlicher ein Produkt sein kann, desto größer ist die Pflicht zur Sorgfalt und desto strenger ist der angelegte Maßstab. Was muss getan werden, damit ein Unternehmen und die verantwortlichen Führungskräfte ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen?