Produkthaftung und ProduktsicherheitWer trägt die Verantwortung hinsichtlich der Produkthaftung?
Von der Produkthaftung betroffene Akteure in der Lieferkette
Die Produkthaftung spielt immer dann eine Rolle, wenn ein Unternehmen ein Produkt an einen Endverbraucher verkauft. Die Verantwortung trägt nicht nur der Hersteller des Produkts. Auch Lieferanten von Vorprodukten, Importeure, Händler, Quasi-Hersteller oder Verkäufer sind in der Pflicht.
Nach deutschem Produkthaftungsgesetz haftet zunächst derjenige, der das Produkt in Verkehr gebracht hat. Allerdings werden Fehler in der Wertschöpfungs- oder Lieferkette zurückverfolgt. Dann haftet das Unternehmen, in dessen Verantwortungsbereich der Fehler entstanden ist, der zum Schaden führte.
Sind das mehrere Unternehmen, dann haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet für die einzelnen Akteure in der Lieferkette eines Produkts:
Lieferant
Der Lieferant haftet, wenn sein Bauteil oder Material einen Fehler aufweist, den er in seinem Verantwortungsbereich hätte verhindern können.
Er haftet nicht, wenn sein fehlerfreies Teilprodukt in ein durch Konstruktion fehlerhaftes Endprodukt eingebaut wird. Auch wenn sein Kunde eine ungenügende Bedienungsanleitung für den Endverbraucher beilegt, haftet der Lieferant nicht.
Umgekehrt: Unternehmen, die Teilprodukte ihrer Lieferanten in ihre Produkte einbauen, sollten sich absichern. Denn wenn im Schadensfall das Teilprodukt Ursache für den Schaden war, muss der Lieferant in die Pflicht genommen werden. Dafür müssen Sie gegebenenfalls nachweisen, dass der Fehler auf der Seite des Lieferanten liegt.
Hersteller
Als Hersteller eines Produkts sind Sie dafür verantwortlich, dass keine Gefahren von Ihren Produkten ausgehen und alle gesetzlichen und sonstigen relevanten Regeln eingehalten werden. Sie müssen dies entsprechend dokumentieren und im Fall der Fälle nachweisen und belegen.
Außerdem müssen Hersteller für ihre Produkte eine Risikoanalyse durchführen, mit der sie prüfen, welche Schäden entstehen und welche Folgen diese haben können.
Für die Lieferteile, die Sie in Ihr Produkt einbauen, sollten Sie entsprechende Vereinbarungen mit Ihren Lieferanten treffen, um Ihr eigenes Haftungsrisiko zu begrenzen. Fordern Sie insbesondere, dass Lieferanten eine Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung haben.
Händler, Importeur (Einführer) – stationär oder online
Als Händler, Importeur oder Einführer sind Sie der Akteur, der ein Produkt in Verkehr bringt. Das kann in der Form Verkauf, Vermietung, Mietkauf oder einer anderen Art und Weise erfolgen.
Dazu zählen zudem Anbieter eines Online-Marktplatzes, die über ihren Webshop Produkte anbieten, verkaufen und vertreiben. Maßgeblich ist das Angebot im Internet.
Fulfilment-Dienstleister
Die Akteure in der Lieferkette, die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand von Produkten anbieten und durchführen.
Quasi-Hersteller
Als Quasi-Hersteller bringen Sie Ihren Namen oder Ihre Marke am Produkt an und geben sich insofern als Hersteller aus.
Für den Endkunden und Anwender sind Sie in allen diesen Fällen erster Ansprechpartner, wenn ein Schaden eingetreten ist – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen das Produkt hergestellt hat. Sie tragen als Inverkehrbringer deshalb die Verantwortung dafür, dass
- ein Fehlgebrauch durch konstruktive Maßnahmen verhindert wird,
- ein Missbrauch nicht eintreten kann,
- die Produkte dem Stand der Technik entsprechen,
- keine Gefahren von ihnen ausgehen,
- deutschsprachige Bedienungsanleitungen mit Gefahrenhinweisen den Produkten beigefügt sind, die den deutschen Standards entsprechen.
Auch in diesem Fall sollten Sie entsprechende Vereinbarungen mit Ihren Lieferanten und den eigentlichen Herstellern des Produkts treffen, um Ihr eigenes Haftungsrisiko zu begrenzen.
Fordern Sie, dass die Hersteller eine Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung haben. Mindestens sollten Sie sicherstellen und dokumentieren, wer der Hersteller des Produkts ist, damit Sie dies nachvollziehen und dem Geschädigten gegenüber nachweisen können.
Problematisch kann dies dann werden, wenn der Hersteller eines Produkts im Ausland angesiedelt ist, nicht ausfindig gemacht oder benannt werden kann und wenn er nicht oder nur beschränkt dem deutschen Produkthaftungsgesetz unterworfen werden kann. In diesem Fall haftet Ihr Unternehmen als Importeur und Händler für das Produkt.