Berufliche Fortbildung und WeiterbildungKI-Schulungen für Beschäftigte – Rahmenbedingungen und Inhalte
Woraus ergibt sich die KI-Schulungspflicht?
KI-Anwendungen werden zunehmend auch im Arbeitsalltag genutzt. Den Arbeitgebern kommt dabei eine besondere Verantwortung zu: Sie müssen dafür sorgen, dass sämtliche Mitarbeiter, die KI-Systeme am Arbeitsplatz verwenden, entsprechende Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit KI haben oder diese erwerben.
Das schreibt eine EU-Verordnung (KI-VO 2024/1689), der sogenannte AI-Act, vor. Sie regelt den Umgang mit KI innerhalb der EU.
Eine der Regelungen dieser Verordnung bezieht sich auf die Maßnahmen, die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen im Hinblick auf die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten ergreifen müssen.
Artikel 4 KI-VO zur KI-Kompetenz
Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.