LieferkettengesetzMenschenrechtsbeauftragter gemäß Lieferkettengesetz

  • Welche Unternehmen brauchen einen Menschenrechtsbeauftragten?
  • Warum brauchen Unternehmen einen Menschenrechtsbeauftragten?
  • Welche Aufgaben hat ein Menschenrechtsbeauftragter?
  • Auf welcher Ebene des Unternehmens ist der Menschenrechtsbeauftragte angesiedelt?
  • Muss der Menschenrechtsbeauftragte geschult oder zertifiziert werden?
  • 2 Vorlagen im Praxisteil

Welche Unternehmen brauchen einen Menschenrechtsbeauftragten?

Das Lieferkettengesetz gilt seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

Betriebe dieser Größenordnung sind dazu verpflichtet, einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin zu benennen, der oder die das Risikomanagement im Unternehmen überwacht; die sogenannte Stelle „Menschenrechtsbeauftragter“. Dabei kommt es aber nicht auf die Bezeichnung als „Menschenrechtsbeauftragter“ an. Entscheidend ist, dass es eine Person im Unternehmen gibt, welche die vom Gesetz geforderte Position ausfüllt.

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