LieferkettengesetzLieferkettengesetz und Risikoanalyse
- Worum geht es bei der Risikoanalyse zum Lieferkettengesetz?
- Was ist eine Lieferkette?
- Was soll die Risikoanalyse sichtbar machen?
- Welche Lieferanten werden bei der Risikoanalyse betrachtet?
- Wann muss die Risikoanalyse durchgeführt werden?
- Ergebnisse der Risikoanalyse
- Bestandsaufnahme zur Risikoanalyse
- Was sind Hochrisiko-Zulieferer?
- Daten- und Informationsrecherche
- Risiken auflisten, bewerten, gewichten, priorisieren
- Systematik und Skala zur Bewertung von Risiken
- Maßnahmen und weitere Risikoanalysen
- Mögliche Maßnahmen in der Lieferkette aufgrund von Risikoanalysen
- 11 Vorlagen im Praxisteil
Worum geht es bei der Risikoanalyse zum Lieferkettengesetz?
Alle Unternehmen, für die das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz: Lieferkettengesetz oder LkSG) gilt, müssen ein Risikomanagement einrichten und eine Risikoanalyse durchführen. Die Risikoanalyse muss
- mindestens einmal pro Jahr erfolgen oder
- wenn es einen Anlass dafür gibt.
Die Risikoanalyse soll zeigen, wo es besonders hohe Risiken gibt und wo die Folgen für Betroffene schwerwiegend sein können. Darauf sollen dann die Aktivitäten des Unternehmens zum Risikomanagement und zur Verbesserung der Situation ausgerichtet werden.