Urlaubsplanung im BetriebUrlaub und Arbeitsrecht – was Sie wissen sollten
- Wie viele Urlaubstage muss es geben?
- Arbeits- und Tarifverträge regeln Anzahl Urlaubstage
- Urlaubsregeln in Österreich und in der Schweiz
- Wer ist für die betriebliche Urlaubsplanung verantwortlich?
- Urlaubsantrag darf nicht willkürlich abgelehnt werden
- Wenn sich Urlaubswünsche zeitlich überschneiden
- Genehmigung widerrufen – nur in Ausnahmefällen erlaubt
- Urlaub ins nächste Jahr übertragen
- Gesetzliche Gründe für Urlaubsübertragung ins Folgejahr
- Arbeitgeber müssen auf drohenden Urlaubsverfall hinweisen
- Urlaub ausbezahlen – ist das erlaubt?
- Wie werden Urlaubstage bei Teilzeitkräften berechnet?
- Urlaubsberechnung bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit: Urlaubskürzung möglich
- Wann ist eine Urlaubssperre erlaubt?
- Krank im Urlaub
- Dürfen Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?
- 5 Vorlagen im Praxisteil
Wie viele Urlaubstage muss es geben?
„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub“, schreibt § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) vor. Der jährliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (§ 3 BUrlG), wobei Werktage in diesem Sinne alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind.
Das Gesetz, dessen Ursprungsfassung im Jahr 1963 in Kraft getreten ist, geht noch von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus (Montag bis Samstag). Umgerechnet beträgt der Mindesturlaub also 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche (Montag bis Freitag) beträgt der Mindesturlaubsanspruch 20 Arbeitstage, was ebenfalls 4 Wochen entspricht.
Arbeits- und Tarifverträge regeln Anzahl Urlaubstage
In der Regel sieht der individuelle Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag einen höheren als den gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub vor. Die arbeits- oder tarifvertragliche Regelung hat dann Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.