Urlaubsplanung im BetriebUrlaub und Arbeitsrecht – was Sie wissen sollten

  • Wie viele Urlaubstage muss es geben?
  • Arbeits- und Tarifverträge regeln Anzahl Urlaubstage
  • Urlaubsregeln in Österreich und in der Schweiz
  • Wer ist für die betriebliche Urlaubsplanung verantwortlich?
  • Urlaubsantrag darf nicht willkürlich abgelehnt werden
  • Wenn sich Urlaubswünsche zeitlich überschneiden
  • Genehmigung widerrufen – nur in Ausnahmefällen erlaubt
  • Urlaub ins nächste Jahr übertragen
  • Gesetzliche Gründe für Urlaubsübertragung ins Folgejahr
  • Arbeitgeber müssen auf drohenden Urlaubsverfall hinweisen
  • Urlaub ausbezahlen – ist das erlaubt?
  • Wie werden Urlaubstage bei Teilzeitkräften berechnet?
  • Urlaubsberechnung bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit
  • Elternzeit: Urlaubskürzung möglich
  • Wann ist eine Urlaubssperre erlaubt?
  • Krank im Urlaub
  • Dürfen Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?
  • 5 Vorlagen im Praxisteil

Wie viele Urlaubstage muss es geben?

„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub“, schreibt § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) vor. Der jährliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (§ 3 BUrlG), wobei Werktage in diesem Sinne alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind.

Das Gesetz, dessen Ursprungsfassung im Jahr 1963 in Kraft getreten ist, geht noch von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus (Montag bis Samstag). Umgerechnet beträgt der Mindesturlaub also 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche (Montag bis Freitag) beträgt der Mindesturlaubsanspruch 20 Arbeitstage, was ebenfalls 4 Wochen entspricht.

Arbeits- und Tarifverträge regeln Anzahl Urlaubstage

In der Regel sieht der individuelle Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag einen höheren als den gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub vor. Die arbeits- oder tarifvertragliche Regelung hat dann Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.

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