QualifikationWas ist der Unterschied zwischen einer Fort- und einer Weiterbildung?

Obwohl die Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung“ häufig synonym verwendet werden, unterscheiden sie sich hinsichtlich ihres Ziels. Wie lassen sich Fort- und Weiterbildung voneinander abgrenzen? Gibt es Unterschiede bei der Finanzierung oder aus steuerlicher Sicht?

Was unterscheidet Fortbildung und Weiterbildung?

An einer Fortbildung nimmt man teil, um die Kenntnisse und Fertigkeiten im aktuell ausgeübten (erlernten) Beruf zu verbessern oder zu erweitern.

Beispiel für eine Fortbildung:
Ein Grundschullehrer nimmt an einem Seminar zur Einführung in neue Lehrmethoden für den Mathematikunterricht teil, um seine pädagogischen Fähigkeiten zu verbessern und auf dem neuesten Stand der Pädagogik in Grundschulen zu bleiben.

Die Teilnahme an einer Weiterbildung hat die Erlangung neuer Qualifikationen zum Ziel. Dabei geht es nicht unbedingt darum, sich im aktuellen Beruf zu verbessern, sondern um die Aneignung von zusätzlichem Wissen und Können. Dieses soll zur Ausübung einer anderen Tätigkeit befähigen. Der berufliche Handlungsspielraum wird ausgeweitet.

Beispiel für eine Weiterbildung:
Ein Buchhalter absolviert ein berufsbegleitendes Studium in Controlling und Finanzmanagement, um sich für höhere Positionen im Finanzbereich zu qualifizieren und seine Karrierechancen zu verbessern.

Was zählt als Fortbildung?

  • Seminare, Workshops und E-Learning-Kurse zu berufsrelevanten Themen
  • Zertifizierungen: Absolvieren von Zertifizierungsprüfungen, um spezielle Qualifikationen nachzuweisen, die für den Beruf relevant sind
  • Sprachkurse: Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen, insbesondere wenn diese in der beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel im Vertrieb, benötigt werden
  • Berufsrelevante Fachliteratur und Selbststudium
  • Mentoring und Coaching: Erhalt von persönlicher Anleitung und Unterstützung von erfahrenen Fachleuten
  • Online-Webinare und Vorträge: Teilnahme an Online-Veranstaltungen, um sich über aktuelle Branchentrends und Entwicklungen zu informieren
  • Update-Kurse: Auffrischungskurse, um bereits erworbene Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen

Was zählt als Weiterbildung?

  • Berufliche Umschulung: Erlernen neuer beruflicher Fertigkeiten oder das Wechseln in einen völlig neuen Berufsbereich
  • Hochschulstudium: akademisches Studium an einer Universität oder Hochschule, um einen Abschluss in einem neuen Fachgebiet zu erlangen
  • Aufbaustudium: postgraduales Studium (Master oder Doktorat), um Expertise in einem bestimmten Fachgebiet zu erlangen
  • Fernstudium: Weiterbildungen durch Online-Kurse, die Flexibilität in Bezug auf Zeit und Ort bieten
  • Externe Schulungen: von Unternehmen finanzierte Schulungen, um Mitarbeitende auf neue Aufgaben oder Technologien vorzubereiten
  • Beratung und Coaching: Inanspruchnahme von Experten, um in spezifischen beruflichen oder persönlichen Bereichen zu wachsen
  • IT-Zertifikate: Erlangung von Zertifikaten in IT-Bereichen (wie Netzwerktechnologie, Programmierung oder Cybersecurity)
  • Kreativkurse: Teilnahme an Kursen in Kunst, Musik, Schauspiel oder Design, um kreative Fähigkeiten zu entwickeln
  • Sprachkurse: Erlernen einer neuen Sprache, um berufliche Chancen zu erweitern und in internationalen Kontexten zu arbeiten

Wann übernehmen Arbeitgeber die Kosten für eine Fort- oder Weiterbildung?

Ob Fort- oder Weiterbildung – die Kosten für entsprechende Maßnahmen werden nur vom Arbeitgeber getragen, wenn dieser sich dazu freiwillig bereiterklärt oder Mitarbeitende ausdrücklich zur Teilnahme verpflichtet. Darüber hinaus gibt es keine rechtliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Je nach Einzelfall stehen staatliche Fördermittel zur Verfügung, etwa Bildungsgutscheine oder Stipendien. In vielen Bundesländern (in Deutschland) gibt es außerdem bezahlten Bildungsurlaub, wenn man als Arbeitnehmer an einer Weiterbildung teilnehmen will.

Wie lassen sich Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen?

Sowohl die Kosten für eine Fortbildung als auch für eine Weiterbildung können steuerlich als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung (Anlage N) geltend gemacht werden.

Es gibt keine offizielle Höchstgrenze, bis zu welcher Sie Ihre Ausgaben geltend machen können. Steuerlich abgesetzt werden können unter anderem:

  • Kursgebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Verpflegungskosten
  • Arbeitsmittel
  • Reise- und Übernachtungskosten

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