InnovationsmanagementWIPANO-Förderung zur ersten Patentanmeldung

Unternehmensgründer und KMU, die zum ersten Mal eine Erfindung zum Patent anmelden, können mit dem WIPANO-Förderprogramm „Patentierung – Unternehmen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf einfache Weise einen Zuschuss zu ihren Patentierungskosten erhalten.

Welche Unternehmen werden durch WIPANO gefördert?

WIPANO „Patentierung – Unternehmen“ richtet sich an Unternehmensgründer und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU nach der Definition der Europäischen Union), einschließlich Handwerksbetrieben.

Das zu fördernde Unternehmen darf innerhalb der letzten drei Jahre kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Was wird durch WIPANO gefördert?

Die WIPANO-Förderung ist in zwei Leistungspakete unterteilt. Modul 1 betrifft als Leistungspaket die Kosten der Patentanmeldung selbst, Modul 2 fördert flankierende Maßnahmen.

In jedem Leistungspaket werden die externen Kosten des Unternehmens zu 50 Prozent bezuschusst – bis der Förderhöchstbetrag von 10.000 EUR bzw. 6.000 EUR erreicht oder der Förderzeitraum von zwei Jahren abgelaufen ist.

Modul 1: Förderung der Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung

Zu den förderfähigen Kosten bis maximal 10.000 EUR zählen sowohl das Honorar des Patentanwalts als auch die Gebühren der Patentämter.

Bezuschusst werden:

  • Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA),
  • europäische Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt (EPA),
  • internationale Patentanmeldungen bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) sowie
  • Nachanmeldungen derselben Erfindung bei ausländischen Patentämtern – zum Beispiel dem US-Patent- und Markenamt (USPTO).

Anstelle eines Patents kann auch ein Gebrauchsmuster angemeldet werden.

Modul 2: Förderung von flankierenden Maßnahmen

Zusätzlich stehen in diesem Leistungspaket bis zu 6.000 EUR für flankierende Maßnahmen wie

  • Markenanmeldungen,
  • Designanmeldungen,
  • den Prototypenbau durch Dritte oder
  • Messeteilnahmen zur Verfügung.

Förderfähig sind auch weiterführende Rechtsberatung sowie weitere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Verwertung der Erfindung – bis hin zum Entwurf eines Marketingkonzepts.

Voraussetzung für die Förderung im Modul 2 ist jedoch eine Kosten-Nutzen-Analyse.

Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Webseite zu WIPANO.

Wie beantragt man die WIPANO-Förderung?

Die WIPANO-Förderung lässt sich über das elektronische Formularsystem des Bundes „Easy Online“ beantragen. Um zum WIPANO-Formular zu gelangen, wählen Sie:

  • im Feld „Ministerium/Behörde“: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  • im Feld „Fördermaßnahme“: WIPANO,
  • im Feld „Förderbereich“: Patentierung – Unternehmen.

Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus und senden Sie es an:

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Fachbereich GTI 5
Postfach 61 02 47
10923 Berlin

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Wochen. Falls eine schnellere Bearbeitung erforderlich ist, können Sie beim Projektträger formlos um beschleunigte Bearbeitung bitten:

E-Mail: wipano-ptj@fz-juelich.de
Telefon: 030 20199-535

Den Beginn der zweijährigen Laufzeit der Förderung können Sie im Antragsformular selbst festlegen. Nur Leistungen, die innerhalb dieses Zeitraums erbracht werden, sind förderfähig.

Zur Auszahlung des Zuschusses reichen Sie spätestens drei Monate nach Ende der Laufzeit folgende Unterlagen beim Projektträger ein:

  • Belege und Nachweise der Schutzrechtsanmeldungen (erhalten Sie von Ihrem Patentanwalt),
  • bei Modul 2: zusätzlich die Kosten-Nutzen-Analyse.

Dazu im Management-Handbuch

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